UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - UN-BRK
Die UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist ein internationaler Vertrag.
Mit diesem Vertrag
verpflichtet sich Österreich
seit 26. Oktober 2008
die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- zu schützen,
- zu fördern
- zu gewährleisten und
- weiter zu entwickeln.
Österreich ist verpflichtet,
regelmäßig den UN-Behindertenrechts-Ausschuss zu berichten
und sich einer Staaten-Prüfung zu unterziehen.
Am 23. August 2023 fand die Staaten-Prüfung
vor dem UN-Behinderten-Rechts-Ausschuss
in Genf statt.
Die abschließenden Bemerkungen
enthalten insgesamt 72 Empfehlungen
zu 32 Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention,
die in den nächsten Jahren in Österreich
umgesetzt werden sollen.
Der folgende Link führt zu den abschließenden Bemerkungen
des UN-Behindertenrechts-Ausschusses:
Links
- https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
- https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/behindertenhilfe/rechtliche-und-wirtschaftliche-angelegenheiten-der-behindertenhilfe/tiroler-aktions-plan-zur-umsetzung-der-un-behinderten-rechts-konvention/nationaler-aktionsplan-nap/
- https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/behindertenhilfe/rechtliche-und-wirtschaftliche-angelegenheiten-der-behindertenhilfe/tiroler-aktions-plan-zur-umsetzung-der-un-behinderten-rechts-konvention/
- https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/behindertenhilfe/rechtliche-und-wirtschaftliche-angelegenheiten-der-behindertenhilfe/aktionsplaene-der-gemeinden-gap/