Pflegepersonen und Pflegekinder
Die Entscheidung, ein Kind bei sich in Pflege zu nehmen, bedingt eine höchstpersönliche Entscheidung mit langfristigen Veränderungen im familiären und persönlichen Umfeld. Die Infobroschüre für Pflegepersonen bietet weitere und umfangreiche Informationen.
Möchten Sie sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, können Sie sich unverbindlich an die für Sie zuständige Kinder- und Jugendhilfe wenden.
- Arbeitsbogen für Pflegefamilien (in Word) / Arbeitsbogen für Pflegefamilien (in PDF)
Als Vorbereitung für eine Bewerbung als Pflegeperson/Pflegefamilie ist der - Gesundheitsanamneseblatt/ärztliche Bestätigung
Muss bei der Bewerbung als Pflegeperson vorliegen - Zustimmung für die Einholung von Registerbescheinigungen
- Informationsblatt zur Anstellung als Pflegeperson
- Merkblatt Sozialversicherung für Pflegeeltern
Ausbildungskurs für Pflegepersonen
Angehende Pflegepersonen müssen einen Ausbildungskurs absolvieren, der vom Land Tirol / der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe angeboten wird. In dieser Ausbildung werden wichtige Aspekte für das Leben als Pflegefamilie vermittelt und auch eine Auseinandersetzung mit dem Ziel, eine Pflegefamilie zu werden, angeregt.
Voraussetzung für den Kursbesuch ist die positive Eignungsfeststellung durch den sozialen Fachdienst der jeweiligen Kinder- und Jugendhilfe.
Fortbildungsveranstaltung Pflegepersonen 29.11.2025
Jedes Jahr wird im Herbst ein Fortbildungstag mit 1-3 Workshops vom Land Tirol/Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe angeboten, zu dem Pflegeeltern herzlich eingeladen sind. Es wird auch eine Kinderbetreuung angeboten.
Die diesjährige Fortbildung für Pflegeeltern wird am 29.11.2025 am TBI Grillhof stattfinden.
Anträge und Formulare für Pflegepersonen
- Pflegeerklärung
Wird benötigt, um in einem öffentlichen Pflegeverhältnis tätig werden zu können - Antrag auf Ausstellung eines Pflegeelternausweises - Bitte dem Antrag ein Foto beilegen
Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegeelterngeld. Die Höhe des Betrags ist in der Pflegeelterngeldverordnung ersichtlich.
- Antrag auf Gewährung eines Pflegeelterngeldes
- Antrag auf Pflegebewilligung und Pflegeelterngeld
- Antrag auf Sonderbedarf
Einverständniserklärung für Reisen in verschiedenen Sprachen
- Consent by the regional authority / the Magistrate
- Autorisation des services administratifs du district / du Magistrat
- Dichiarazione di consenso dell'ufficio distrettuale / del magistrato
- Izjava o suglasnosti Kotarskog poglavarstva / magistrata
Hilfestellungen, Dokumentationsunterlagen und Berichte betreffend die Pflegekinder
- Entwicklungsbericht für Pflegeeltern mit freiwilliger Sozialversicherung
Monatsdokumentation und jährlicher Entwicklungsbericht - Entwicklungsbericht für Pflegepersonen mit Anstellungsverhältnis
Monatsdokumentation und halbjährlicher Entwicklungsbericht - Vorschlag für den Entwicklungsbericht von Pflegeeltern
Andere Formen von Pflegeverhältnissen
Sozialpädagogische Pflegestellen
Verwandtschaftspflege
Von Verwandtenpflege sprechen wir, wenn ein Kind nicht bei seinen Eltern, sondern bei nahen Angehörigen (bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert – meist den Großeltern) lebt und von diesen hauptsächlich und dauerhaft versorgt wird.
Angehörige können bei der Kinder- und Jugendhilfe um eine Vergütung ansuchen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Durch diese Möglichkeit sollen bestimmte nahe Verwandte oder verschwägerte Personen oftmals erst finanziell in die Lage versetzt werden, Pflege und Erziehung für einen Minderjährigen zu übernehmen.
Nähere Informationen bei der zuständigen KJH