Pflegepersonen und Pflegekinder
Die Entscheidung, ein Kind bei sich in Pflege zu nehmen, bedingt eine höchstpersönliche Entscheidung mit langfristigen Veränderungen im familiären und persönlichen Umfeld. Die Infobroschüre für Pflegepersonen bietet weitere und umfangreiche Informationen.
Möchten Sie sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, können Sie sich unverbindlich an die für Sie zuständige Kinder- und Jugendhilfe wenden.
- Arbeitsbogen für Pflegefamilien (in Word) / Arbeitsbogen für Pflegefamilien (in PDF)
Als Vorbereitung für eine Bewerbung als Pflegeperson/Pflegefamilie ist der - Gesundheitsanamneseblatt/ärztliche Bestätigung
Muss bei der Bewerbung als Pflegeperson vorliegen - Zustimmung für die Einholung von Registerbescheinigungen
- Informationsblatt zur Anstellung als Pflegeperson
- Merkblatt Sozialversicherung für Pflegeeltern
Ausbildungskurs für Pflegepersonen
Angehende Pflegepersonen müssen einen Ausbildungskurs absolvieren, der vom Land Tirol / der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe angeboten wird. In dieser Ausbildung werden wichtige Aspekte für das Leben als Pflegefamilie vermittelt und auch eine Auseinandersetzung mit dem Ziel, eine Pflegefamilie zu werden, angeregt.
Voraussetzung für den Kursbesuch ist die positive Eignungsfeststellung durch den sozialen Fachdienst der jeweiligen Kinder- und Jugendhilfe.
Jährliche Fortbildungsveranstaltung für Pflegepersonen - Safe-the-Date
Jedes Jahr wird im Herbst ein Fortbildungstag mit 1-3 Workshops vom Land Tirol/Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe angeboten, zu dem Pflegeeltern herzlich eingeladen sind.
Voraussichtlich wird auch wieder eine Kinderbetreuung angeboten.
Die diesjährige Fortbildung für Pflegeeltern wird am 10.10.2026 am TBI Grillhof stattfinden.
Bitte merken Sie sich das Datum vor – das Programm und das Anmeldeformular folgt im Sommer.
Online Fortbildung für Pflegepersonen
Wir freuen uns, dieses Jahr wieder Vorträge mit anschließender Frage-/Diskussionsmöglichkeit anbieten zu können. Sie werden als Videokonferenz über die Plattform https://treffen.tirol.gv.at angeboten und können deshalb ortsunabhängig besucht werden – bequem von Ihrem Computer oder Handy aus.
Ein Vortrag zu: „Pflegefamilie und Kinder- und Jugendhilfe - Wegweiser für die Zusammenarbeit: Antworten auf Ihre Fragen zu Abläufen und Inhalten“ findet am Mittwoch, den 8. April 2026 statt. Wenn Sie Interesse habe, können Sie wählen, ob Sie um 10:00-11:30 Uhr und 18:00-19:30 Uhr teilnehmen wollen. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung:
Anträge und Formulare für Pflegepersonen
- Pflegeerklärung
Wird benötigt, um in einem öffentlichen Pflegeverhältnis tätig werden zu können - Antrag auf Ausstellung eines Pflegeelternausweises - Bitte dem Antrag ein Foto beilegen
Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegeelterngeld. Die Höhe des Betrags ist in der Pflegeelterngeldverordnung ersichtlich.
- Antrag auf Gewährung eines Pflegeelterngeldes
- Antrag auf Pflegebewilligung und Pflegeelterngeld
- Antrag auf Sonderbedarf
Einverständniserklärung für Reisen in verschiedenen Sprachen
- Consent by the regional authority / the Magistrate
- Autorisation des services administratifs du district / du Magistrat
- Dichiarazione di consenso dell'ufficio distrettuale / del magistrato
- Izjava o suglasnosti Kotarskog poglavarstva / magistrata
Hilfestellungen, Dokumentationsunterlagen und Berichte betreffend die Pflegekinder
- Entwicklungsbericht für Pflegeeltern mit freiwilliger Sozialversicherung
Monatsdokumentation und jährlicher Entwicklungsbericht - Entwicklungsbericht für Pflegepersonen mit Anstellungsverhältnis
Monatsdokumentation und halbjährlicher Entwicklungsbericht - Vorschlag für den Entwicklungsbericht von Pflegeeltern
Andere Formen von Pflegeverhältnissen
Sozialpädagogische Pflegestellen
Verwandtschaftspflege
Von Verwandtenpflege sprechen wir, wenn ein Kind nicht bei seinen Eltern, sondern bei nahen Angehörigen (bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert – meist den Großeltern) lebt und von diesen hauptsächlich und dauerhaft versorgt wird.
Angehörige können bei der Kinder- und Jugendhilfe um eine Vergütung ansuchen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Durch diese Möglichkeit sollen bestimmte nahe Verwandte oder verschwägerte Personen oftmals erst finanziell in die Lage versetzt werden, Pflege und Erziehung für einen Minderjährigen zu übernehmen.
Nähere Informationen bei der zuständigen KJH







