Förderung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, einen Beitrag zur Weiterqualifizierung von hauptamtlichen und freiwilligen
MitarbeiterInnen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit zu leisten.
Es werden Kosten für Bildungsmaßnahmen zur Weiterqualifizierung in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit gefördert.
Art und Ausmaß der Förderung sowie die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Förderung von Personen in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit.
Voraussetzungen
FördernehmerInnen sind Einzelpersonen, die hauptamtlich oder freiwillig in der außerschulischen,
freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol tätig sind.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw.
in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des
Amtes der Landesregierung einzureichen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Nachweis über die Art der Tätigkeit gemäß § 3 der Richtlinie zur Förderung von
Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit - Anmeldebestätigung für die Bildungsmaßnahme inkl. Auflistung der Ausbildungskosten
- Kurzbeschreibung der wesentlichen Bildungsinhalte
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten.
Unvollständige Förderanträge können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.