Allgemeines zur Tiroler Jugendkarte
Die Tiroler Jugendkarte ist elektronisch mittels Online-Formular zu beantragen.
Änderungen im Rahmen der Tiroler Jugendkarte können per E-Mail mitgeteilt werden.
Ziel der Förderung
Die Tiroler Jugendkarte ist eine kostenlose Vorteilskarte, die Jugendliche und junge Erwachsene zu lokalen Freizeitaktivitäten anregen und gleichzeitig zur finanziellen Unterstützung und Entlastung beitragen soll.
Gegenstand
Die Tiroler Jugendkarte ermöglicht die Inanspruchnahme von Vergünstigungen, die von den jeweiligen Vorteilsgebern zur Verfügung gestellt werden.
Diese Vergünstigungen bestehen insbesondere in Form von laufenden Rabatten oder (einmaligen) Gutscheinen entsprechend der zwischen dem Land Tirol und dem jeweiligen Vorteilsgeber abgeschlossenen Vereinbarung.
AntragstellerInnen
AntragstellerInnen können sein:
Personen zwischen dem vollendeten 14. und 20. Lebensjahr.
Weitere Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz, der Nebenwohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des/der AntragstellerIn muss sich in Tirol befinden.
Gültigkeitsdauer
Die Tiroler Jugendkarte ist ab Ausstellung bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gültig, sofern die Voraussetzungen nach §§ 3 und 4 vorliegen.
In Fällen einer missbräuchlichen Verwendung wird die Tiroler Jugendkarte gelöscht und verliert damit seine Gültigkeit.
Nachweis der Identität
Auf Verlangen des Vorteilsgebers ist zum Nachweis der Identität der Tiroler JugendkarteninhaberIn ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen.
Beantragung und Ausstellung
- Die Tiroler Jugendkarte kann elektronisch mittels Online-Formular beantragt werden.
- Der/Die AntragstellerIn erhält die Tiroler Jugendkarte kostenlos in digitaler Form.
Wichtige Rechtsgrundlage
Richtlinie Tiroler Jugendkarte