- Ausweitung bei MindestpensionistInnen und Verbesserungen bei Menschen mit Behinderungen
- Regionale Gegebenheiten: treffsichere Abgeltung von Wohnkosten, dort wo notwendig
- Systemwechsel: keine Mindestsicherung mehr für subsidiär Schutzberechtigte
- Begrenzung bei Großfamilien: Höhe der Mindestsicherung wird begrenzt und ein Höchstdeckel bei Erwachsenen eingeführt
- Strengere Zugangsbestimmungen: Fünf Jahre Wartefrist für Fremde, Härtefälle werden weiterhin unterstützt
- Stufenweise Sanktionsmöglichkeit: Streichung bis zur gesamten Mindestsicherung für jene, die sich nicht an Regeln halten
- Treffsicherheit: Landes- und Gemeindehaushalte werden entlastet
Die Tiroler Landesregierung hat im Rahmen ihrer Herbstklausur in Westendorf die Eckpunkte einer Reform der Tiroler Mindestsicherung auf den Weg gebracht. Im kommenden Jahr soll ein neues, gerechteres Tiroler Mindestsicherungsgesetz in Kraft treten, welches diejenigen treffsicher unterstützt, die Hilfe brauchen, Personen in Beschäftigung bringt und Ungerechtigkeiten im System beendet. „In Tirol bekommt jeder Hilfe, der Hilfe benötigt. Unsere soziale Verantwortung liegt darin, dass in Tirol niemand zurückgelassen wird. Die Mindestsicherung soll aber eine Übergangshilfe und kein Dauerzustand sein. Deshalb gehen wir unseren eigenen, gerechten Tiroler Weg. Wir fühlen uns den Tirolerinnen und Tirolern verpflichtet, stehen der arbeitenden Bevölkerung im Wort und wollen, dass jeder in Tirol einen Beitrag leistet“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. „Die Tiroler Mindestsicherung bleibt eine zentrale Stütze der Sozialpolitik in Tirol. Wir lassen niemanden zurück. Mit unserem eigenen Weg können wir die Tiroler Besonderheiten, wie beispielsweise hohe Wohnkosten, berücksichtigen. Wir wollen jene, denen es nicht möglich ist, arbeiten zu gehen, bestmöglich unterstützen. Unsere Hilfe soll treffsicher, sozial ausgewogen und gerecht sowie der Weg zur Hilfe so einfach wie möglich sein“, ergänzt Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth.
Eckpunkte stehen fest: Ausweitung bei MindestpensionistInnen, keine Mindestsicherung mehr für subsidiär Schutzberechtigte
Tirol hat die bestehende Mindestsicherungs-Regelung evaluiert. Mit sieben konkreten Eckpunkten will die Tiroler Landesregierung nun für mehr Gerechtigkeit sorgen. Dafür soll ein neues Tiroler Berechnungsmodell in Anlehnung an das bestehende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erarbeitet werden, welches regionale Besonderheiten weiterhin berücksichtigt. Dabei soll die Möglichkeit der erhöhten Wohnkostenpauschale in Regionen mit hohen Wohnkosten treffsicher genutzt werden. Das bewährte Tiroler Sicherheitsnetz bei Härtefällen soll bestehen bleiben. Im Vordergrund steht die soziale Treffsicherheit: also jenen zu helfen, die ihren Beitrag geleistet haben und auf Hilfe angewiesen sind.
- Ausweitung bei MindestpensionistInnen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
- Systemwechsel bei subsidiär Schutzberechtigten:
- Begrenzung für Großfamilien
- Fünf Jahre Wartefrist
- Strenge Sanktionen bei Regelbruch
- Klarstellung bei Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaften
- Anreize für Beschäftigung
MindestpensionistInnen (AusgleichszulagenbezieherInnen) wurden bislang zu wenig berücksichtigt. Künftig sollen jene, die ihr ganzes Erwerbsleben lang gearbeitet haben und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können, besser unterstützt werden. Auch für Menschen mit Behinderungen soll es Verbesserungen geben.
Künftig sollen subsidiär Schutzberechtigte, also Personen mit befristetem Aufenthaltsrecht, keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben. Es wird eine Überführung in das System der Grundversorgung angestrebt, wie es in allen anderen Bundesländern bis auf Wien bereits der Fall ist. Um Härtefälle zu vermeiden, wird eine entsprechende Übergangsfrist festgelegt. Eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit über die Mietzinsbeihilfe in Anlehnung an das Land Vorarlberg wird geprüft.
Die Höhe der Mindestsicherung wird begrenzt. Es soll ein neues, weiterhin degressives System bei Kinderrichtsätzen sowie ein Höchstdeckel bei volljährigen Personen im Haushalt umgesetzt werden. Bei Großfamilien soll sich der Gesamtbetrag reduzieren, um den Abstand zu Familien mit regulärem Einkommen gerechter zu gestalten.
Es werden strengere Zugangsbestimmungen zur Mindestsicherung für Fremde nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen umgesetzt. Das gilt wie bisher nicht für EU-BürgerInnen, ihnen gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte. Die Möglichkeit, besondere humanitäre Härtefälle zu unterstützen, bleibt bestehen.
Die Sanktionsmöglichkeiten sollen deutlich ausgeweitet werden. Statt der Kürzung von derzeit maximal 66 Prozent am Anteil Lebensunterhalt, soll künftig eine Streichung der gesamten Mindestsicherung, inklusive der Wohnkosten, ermöglicht werden. Dabei soll ein stufenweises Sanktionsmodell eingeführt werden.
Im Rahmen der Novelle wird eine Klarstellung bei der Definition von Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaften vorgenommen, um Rechtssicherheit zu schaffen und Kürzungen bei großen Haushaltgemeinschaften zu ermöglichen.
Das neue System der Tiroler Mindestsicherung soll zusätzliche Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung bieten.
Soziale Gerechtigkeit: Härtefälle abfedern, Unterschied zwischen Arbeit und Mindestsicherung gerecht gestalten
Die Tiroler Landesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, dass Menschen Hilfe bekommen, die Hilfe benötigen. „Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz bleibt erhalten und es erfolgt keine blinde Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Ziel der Mindestsicherung ist es, Menschen ein würdevolles Leben zu sichern und den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Keinesfalls soll diese eine Garantie für ein bestimmtes Lebensmodell sein. Mit einer zielgerichteten und inflationsangepassten Wohnkostenpauschale und keinen Verschlechterungen für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, schaffen wir ein robustes System für die Zukunft“, begrüßt Soziallandesrätin Eva Pawlata die vereinbarten Schritte.
Angesichts der niedrigsten Arbeitslosenquote aller österreichischen Bundesländer und einem anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangel strebt die Landesregierung mit der Novelle der Tiroler Mindestsicherung auch die Erhöhung der Erwerbsquote an. „Jene, die Vollzeit arbeiten können, sollen es auch tun. Wer mehr leistet, dem steht auch mehr zu. Uns ist es deshalb wichtig, dass die Tirolerinnen und Tiroler nicht das Gefühl haben, dass sich Nichtstun rentiert. Gerecht ist, wenn es einen spürbaren Unterschied zwischen jenen gibt, die tagtäglich zur Arbeit gehen und damit einen Beitrag für unser Land leisten, und jenen, die Mindestsicherung beziehen. Unser Ziel muss immer sein, dass den arbeitenden Menschen mehr Netto vom Brutto bleibt, sich Menschen weiterbilden und weiterqualifizieren können und Vollzeit- sowie Mehrarbeit ordentlich abgegolten wird. Es braucht aber auch Anpassungen in der Mindestsicherung. Überhöhte Einzelfälle, die Neiddebatten auslösen, darf es nicht geben“, ist LH Mattle überzeugt.
Nachhaltige Entlastung für Land und Gemeinden
Mehr Menschen in Beschäftigung, weniger Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind und gerechtfertigte Kürzungen bei überhöhten Beträgen entlasten die öffentlichen Haushalte von Land und Gemeinden. Das geltende Sozialpaktum, welches bis 2028 läuft, regelt dabei die Finanzierung von Sozialleistungen und deren Aufteilung zwischen Land und Gemeinden. Tirol hat mit einem Schlüssel von 65 zu 35 Prozent zu Gunsten der Gemeinden die gemeindefreundlichste Aufteilung Österreichs. Das Sozialpaktum umfasst das Tiroler Mindestsicherungsgesetz, das Tiroler Grundversorgungsgesetz, das Tiroler Teilhabegesetz, das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz. „Für ein starkes soziales Netz braucht es eine leistungsbereite und fleißige Gesellschaft. Gerade angesichts der angespannten Budgetsituation ist die neue Tiroler Mindestsicherung wichtig. Wir entlasten dort, wo es den Gemeinden auch hilft“, so Gemeinde- und Finanzreferent LH Mattle.
Tiroler Weg in der laufenden Sozialhilfe-Debatte
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz stellt den österreichweiten rechtlichen Rahmen für die Mindestsicherung dar. Teile dieses Bundesgesetzes wurden vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, die Sozialhilfe reformieren zu wollen. Auch Bundesländer wie Wien haben Anpassungen und Einsparungen bei der Mindestsicherung angekündigt. Nun will Tirol einen eigenen, gerechten Weg gehen.
Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung werden die zuständigen Fachabteilungen mit der Ausarbeitung einer neuen Tiroler Berechnungslogik beauftragt. Die Umsetzung der Änderungen soll nach einem entsprechenden Beschluss im Tiroler Landtag im Jahr 2026 erfolgen. „Es ist wichtig, dass wir das Heft des Handelns in Tiroler Hand behalten und Tiroler Lösungen für Tiroler Herausforderungen finden. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg helfen wir jenen in unserem Land, die unsere Hilfe wirklich brauchen“, so LHStv Wohlgemuth abschließend.