- Allein in Landesverwaltung 344 MitarbeiterInnen mit Behinderungen tätig
- Seit über 10 Jahren: Eigene Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen im Landesdienst
Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen dazu, auf jeweils 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderungen einzustellen. Das Land Tirol übererfüllt diese gesetzliche Quote seit vielen Jahren. Derzeit sind in der Landesverwaltung, bei den tirol kliniken sowie in der Bildungsdirektion für Tirol insgesamt 1.016 Menschen mit Behinderungen beschäftigt – davon 670 mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, die damit als begünstigt behinderte Personen im Sinne des Gesetzes gelten. Allein in der Landesverwaltung sind aktuell 344 MitarbeiterInnen mit Behinderungen tätig – davon 165 Männer und 179 Frauen. Sie arbeiten in den unterschiedlichsten Landesabteilungen, an den Bezirkshauptmannschaften oder in Heimen und Sondereinrichtungen des Landes und werden dort als MitarbeiterInnen und KollegInnen sehr geschätzt. Die beruflichen Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und reichen – je nach Qualifikation und persönlichen Fähigkeiten – von handwerklichen Tätigkeiten bis hin zu Führungspositionen.
„Als einer der größten Arbeitgeber Tirols trägt das Land Tirol eine besondere Verantwortung, Inklusion am Arbeitsmarkt aktiv zu fördern und Barrieren abzubauen. Ich bin stolz darauf, dass so viele engagierte Menschen mit und ohne Behinderungen Teil der Landesverwaltung und unserer Einrichtungen sind. Denn von einer vielfältigen Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Behinderung teilhaben können, profitieren wir letztlich alle“, betont Personalreferent LH Anton Mattle.
Rechtlich verankert, strukturell abgesichert
Verankert ist die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen im Landes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses wurde 1997 beschlossen und 2005 um das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung sowie um Bestimmungen zur gezielten Förderung erweitert. Wesentlich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung war die Schaffung einer eigenen Ansprechperson in der Abteilung Organisation und Personal des Landes vor über zehn Jahren. Durch die Übererfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen zahlt das Land Tirol keine Ausgleichstaxe. Einrichtungen, die in Ausbildung stehende Menschen mit Behinderungen beschäftigen, erhalten zudem Prämien vom Sozialministeriumservice.
Die tirol kliniken tragen das Gütesiegel „Wir sind inklusiv“, das ihnen vom Sozialministeriumservice zuletzt für den Zeitraum 2024 bis 2026 erneut verliehen wurde. Im Rahmen der Inklusionsinitiative „aufwind“ wurde eine eigene Koordinationsstelle eingerichtet, die gezielt die Integration von MitarbeiterInnen mit Behinderungen im Unternehmen unterstützt.
Barrierefreiheit als Schlüssel
Ein barrierefreier Arbeitsplatz ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. „Dazu zählt sowohl die umfassende Barrierefreiheit der Gebäude als auch eine entsprechend ausgestattete Arbeitsumgebung – einschließlich digitaler Barrierefreiheit“, erklärt Gleichbehandlungsbeauftragte Isolde Kafka. Bereits 2007 beschloss der Tiroler Landtag einen Etappenplan zur Herstellung der bestmöglichen Barrierefreiheit aller Landesgebäude. Seither wird – auch im Rahmen des Tiroler Aktionsplans Behinderung (TAP), der vor zwei Jahren beschlossen wurde – laufend an der Umsetzung gearbeitet. Auch digitale Barrierefreiheit wird beim Land Tirol aktiv umgesetzt: Seit 2020 gibt es landesintern die Ombudsstelle barrierefreies Internet und eine interne Arbeitsgruppe zur Umsetzung.
Ein Beispiel aus der Praxis: Menschen mit einer starken Sehbehinderung benötigen für die Arbeit am Computer etwa ein Vergrößerungsprogramm und einen Screenreader (Bildschirmleseprogramm). Wie das konkret aussieht, erklärt Wolfgang Berndorfer von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung in diesem Video des Landes.