Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung

Fahrplan bis zum tirolweiten Start 2026/2027

  • LH Mattle: „Kinder sind unsere Zukunft!“
  • LHStv Wohlgemuth: „Fahrplan hält!“
  • LRin Hagele: „Gesamtpaket bis zur Ziellinie!“
  • LRin Pawlata: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf!“
  • Präsident Schubert: „Herzeigbares Paket für die Gemeinden!“
  • Obfrau Marini: „Mehrwert für MitarbeiterInnen und private Träger!“ 

Die Tiroler Landesregierung hat im Rahmen ihrer Herbstklausur den Fahrplan für die Umsetzung des Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung vereinbart. Aufbauend auf dem vor zwei Jahren beschlossenen Leitantrag wurden weiterführende Maßnahmen für die tirolweite Umsetzung der Vermittlung von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem zweiten Geburtstag bis zum Herbst 2026 beschlossen. Ein empfohlener, landesweiter, leistbarer Elternbeitrag soll die Kinderbetreuung für alle zugänglich machen, das Angebot aber auch finanziell nachhaltig absichern. Um die Gemeinden zu unterstützen, werden die Personalkostenförderung ausgebaut und den Einrichtungen, Eltern und Gemeinden KoordinatorInnen zur Seite gestellt. Für PädagogInnen und Assistenzkräfte wird eine Teampauschale finanzielle Verbesserungen bringen. Durch Verwaltungsvereinfachungen sollen die Einrichtungen flexibler werden und insbesondere Bedarfsspitzen besser abdecken können. Für Familien bringt das Paket Verlässlichkeit bei der Versorgung mit bedarfsgerechten Plätzen, nachvollziehbare Elternbeiträge und ein transparentes Kinderbildungsangebot. In Absprache mit dem Tiroler Gemeindeverband und dem Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung werden nun durch die zuständigen Fachabteilung im Amt der Landesregierung die Details ausgearbeitet. Die Gespräche mit der Stadt Innsbruck werden fortgeführt, die Beteiligten werden in den kommenden Wochen und Monaten direkt informiert. Die Unterstützungsmaßnahmen des Landes werden im Rahmen der detaillierten Ausarbeitung transparent dargestellt und mit heutigem Stand einen zweistelligen Millionenbetrag zugunsten der Gemeinden, privaten Einrichtungen und des Personals bringen. 

„Kinder sind unsere Zukunft und Bildung ist eine zentrale Ressource für das Land Tirol. Das Recht auf gute Bildung steht jedem Kind in Tirol zu, die Wahlfreiheit für die Eltern ist zentral. Deshalb legt die Tiroler Landesregierung einen großen Wert auf frühkindliche Bildung und Betreuung. Gemeinsam mit den Gemeinden haben wir den Fahrplan für die pünktliche Umsetzung des Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung festgelegt. Die Gespräche mit allen Beteiligten werden fortgesetzt, um das Leuchtturmprojekt gemeinsam voranzutreiben und Hürden gemeinsam abzubauen. Das Gesamtpaket soll den Tiroler Gemeinden und Städten, den Einrichtungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem aber den Kindern und Familien in Tirol zu Gute kommen. Denn wir haben vom Außerfern bis nach Osttirol dasselbe Ziel: dass es unseren Kindern und Familien gut geht, die Gemeinden entlastet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Rückendeckung haben. Deshalb soll jedem Kind, das einen Kinderbetreuungsplatz benötigt, auch einer vermittelt werden können“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle

 „Die Tiroler Landesregierung hält, was sie versprochen hat: Die Umsetzung eines Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung in dieser Periode. Eine gute Kinderbetreuung braucht die gemeinsame Kraftanstrengung von Land, Städten und Gemeinden. Uns alle verbindet das Ansinnen, dass wir das Beste für unsere Kinder und Familien leisten. Es sind bereits in der Vergangenheit und insbesondere in den vergangenen zwei Jahren wichtige Schritte unternommen worden, um den Zugang zu einem leistbaren, qualitätsvollen und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot für alle in unserem Land zu verbessern. Diesen Weg setzen wir konsequent fort, nehmen Rücksicht auf die verschiedenen Gegebenheiten der Regionen und leisten als Land trotz der aktuellen budgetären Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag“, erklärt Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth

„Die Tiroler Landesregierung unternimmt alles, um unser Leuchtturmprojekt im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung voranzutreiben. Pünktlich mit dem Betreuungsjahr 2026/2027 wird das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes tirolweit ausgerollt. Dann greift die Vermittlung und damit eine merkbare Verbesserung für die Tiroler Familie. Wir erkennen die Teamarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und geben den Tiroler Gemeinden kurz-, mittel- und langfristig eine Perspektive, wie sie ihre Aufgaben in der Elementarpädagogik bestmöglich erfüllen können“, erklärt Bildungslandesrätin Cornelia Hagele

„Neben dem Wohl der Kleinsten in unserer Gesellschaft ermöglicht gute Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vom Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung profitiert die gesamte Gesellschaft. Es ist ein wichtiger Schritt, um den Gender Pension Gap zu schließen: Frauen haben mehr Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten und eine eigenständige finanzielle Basis zu schaffen. Wenn wir Gleichstellung wollen, müssen wir auch Rahmenbedingungen ändern. Und genau das tut die Tiroler Landesregierung mit ihrer Initiative“, erklärt Frauenlandesrätin Eva Pawlata

„Die Gemeinden haben in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Kinderbetreuung geleistet und bekennen sich weiterhin zu einem qualitätsvollen, bedarfsgerechten und leistbaren Angebot. Wir haben uns konstruktiv, aber immer im Sinne der Gemeinden in die Verhandlungen eingebracht. Denn die finanzielle Situation erlaubt keine Schnellschüsse zu Lasten der Kommunen. Die Maßnahmen des Landes gehen jetzt definitiv in die richtige Richtung und bringen für die Gemeinden und Städte Vereinfachungen, zusätzliches Geld und mehr Planungssicherheit. Es ist notwendig, dieses Gesamtpaket auch entsprechend gesetzlich abzusichern. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Personalkostenförderung ist eine lange Forderung des Tiroler Gemeindeverbandes und wird in vernünftigen und für das Land stemmbaren Schritten erfüllt. Interessenvertretung bedeutet für den Tiroler Gemeindeverband, hart in der Sache zu verhandeln und im Sinne der Tiroler Familien und der Tiroler Gemeinden einen guten Verhandlungsabschluss zu erreichen“, erklärt Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef Schubert

„Das Paket des Landes bringt Verbesserungen für öffentliche und private Einrichtungen, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ebenjenen. Der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Beruf der ElementarpädagogIn und der Assistenzkraft bietet eine so bereichernde Arbeit, bei der so viel Wertvolles und Bereicherndes jeden Tag passiert. Diesen Mehrwert müssen wir sichtbar machen. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land künftig die Teamarbeit in den Einrichtungen mehr wertschätzt, mit der finanziellen Abgeltung für Gerechtigkeit sorgt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit einen zusätzlichen finanziellen Beitrag erhalten“, erklärt Susanne Marini, Obfrau des Dachverbandes Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol. 

Die vereinbarten Punkte im Überblick

  • Unterstützung für Städte, Gemeinden und private Einrichtungen 

    Die Gemeinden sind, unterstützt durch die privaten Einrichtungen, verantwortlich für ein qualitätsvolles und bedarfsgerechtes Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebot in Tirol. Um die Tiroler Gemeinden bestmöglich bei ihren Aufgaben zu unterstützen, wird die Personalkostenförderung mit einer stufenweisen Erhöhung der Bemessungsgrundlage deutlich verbessert. 

  • Koordinationsstellen 

    Zur Vermittlung von Bildungs- und Betreuungsplätzen sowie zur Unterstützung der Tiroler Gemeinden und der Eltern stellt das Land Tirol insgesamt sechs KoordinatorInnen. 

  • Bedarfserhebung und Entwicklungskonzepte 

    Der Aufwand bei den von den Gemeinden durchzuführenden Bedarfserhebungen wird deutlich reduziert. 

  • Anmelde- und Vermittlungsplattform 

    In den Pilotregionen wird unter Einbindung der NutzerInnen die Anmelde- und Vermittlungsplattform im Betrieb getestet. Der flächendeckende Anmeldeprozess soll mit 1. Dezember 2025 beginnen. 

  • Leistbare Elternbeiträge 

    Es wird eine Empfehlung für leistbare Elternbeiträge in der Kinderkrippe und im Hort ausgesprochen. Der empfohlene Wert für eine leistbare Kinderbildung und -betreuung in Kinderkrippen und Horten soll mit Beginn des Kinderbildungs- und -betreuungsjahres 2026/2027 bei 1,20 Euro pro Stunde liegen. Auf Basis einer tirolweiten Erhebung aller Elternbeiträge von öffentlichen Erhaltern wurde dieser Mittelwert errechnet. Unter Berücksichtigung der Unterstützungsleistungen für alle Familien, wie etwa die Familienbeihilfe, sowie soziale Abfederungsmaßnahmen, wie das Kindergeld Plus wird dieser Wert als angemessen betrachtet. Es wird ein Anreiz- und Ausgleichsystems für Gemeinden und private Erhalter erarbeitet, um die Elternbeiträge nachhaltig auf den empfohlenen Wert zu senken. Die Tiroler Landesregierung spricht sich ausdrücklich gegen eine sprunghafte Erhöhung der Elternbeiträge in Gemeinden und privaten Einrichtungen aus, die aktuell unter dem Empfehlungswert liegen. Etwaige Anpassungen sollen mit einem verträglichen Einschleifmodell über mehrere Jahre verträglich gestaltet werden. 

  • Betriebsbeiträge bei Vermittlung 

    Bei der Vermittlung eines Kindes stellt das Land Tirol den beteiligten Gemeinden und Erhaltern eine Mustervereinbarung über die Abgeltung von Betriebsbeiträgen zur Verfügung. Auf Basis der Ergebnisse einer umfassenden Erhebung in den Pilotregionen empfiehlt die Tiroler Landesregierung 4 Euro pro Stunde bei der Vermittlung in Kinderkrippen und 3 Euro pro Stunde bei der Vermittlung in Horte zu vereinbaren. Im Rahmen der Gemeindeautonomie können die Gemeinden auf bestehende oder individuelle Vereinbarungen zurückgreifen. 

  • Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr 

    Tirol begrüßt die Bestrebungen der österreichischen Bundesregierung zur Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres. Dessen rasche Einführung wurde im Bundesregierungsprogramm vereinbart und soll den weiterführenden Tiroler Maßnahmen im Bereich der Kindergärten als Grundlage dienen. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern bleiben die Kindergärten von der Empfehlung für leistbare Elternbeiträge und der Mustervereinbarung über Betriebsbeiträge bei Vermittlung unberührt. 

  • Attraktivierung des Dienst- und Besoldungsrechts 

    Abstimmungen und Vorbereitungen im Rahmen der Teamarbeit sind mit besonderen Herausforderungen für PädagogInnen und Assistenzkräften verbunden. Deshalb wird im Dienst- und Besoldungsrechts eine Teampauschale in allen öffentlichen Kindergärten, Kinderkrippen und Horte eingeführt. Diese Teampauschale soll sich äquivalent zu einem Gehalt an zwei Stunden pro Woche für Vollzeitbeschäftigte und aliquot für Teilzeitbeschäftigte orientieren. Die Mehrkosten für die Tiroler Gemeinden und die privaten Erhalter sollen mit einem entsprechenden Modell durch das Land Tirol abgegolten werden. 

  • Verwaltungsvereinfachung 

    Eine Flexibilisierung und Ausweitung der Überschreitungsmöglichkeiten bei den Gruppengrößen werden aufgearbeitet und sollen den Erhaltern mehr Möglichkeit bei der Abdeckung von Bedarfsspitzen eröffnen. Konkret wird die Ausdehnung des Überschreitungszeitraums von drei auf fünf Jahre, sowie der Überschreitungszahl auf drei Kinder im Kindergarten und Hort sowie auf zwei Kinder in der Kinderkrippe ermöglicht werden. Im Leitfaden für das Raum- und Funktionsprogramm bei Bestandsgebäuden in der Kinderbetreuung soll es zu einer Flexibilisierung der Flächenvorgaben von bis zu 15 % kommen.