- Aktionstag am 4. Jänner rückt Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in den Fokus
- Digitale Barrierefreiheit als Grundlage für Braillezeile und andere Hilfsmittel
- Ombudsstelle für barrierefreies Internet des Landes Tirol überwacht und bearbeitet Beschwerden
Der 4. Jänner ist der Geburtstag von Louis Braille und internationaler Aktionstag für Brailleschrift. Er macht auf die Bedeutung der taktilen Schrift aufmerksam, die auch im digitalen Raum eine zentrale Rolle spielt: Über sogenannte „Braillezeilen“ können blinde und stark sehbehinderte Menschen digitale Inhalte selbstständig erschließen. Zugleich rückt der Aktionstag das Recht auf Information, Bildung und Kommunikation in den Fokus. „Die Brailleschrift steht für Selbstbestimmung und Teilhabe. Sie war zur Zeit ihrer Entwicklung revolutionär – und ist auch heute unverzichtbar. Gerade im digitalen Raum zeigt sich jedoch: Sind Websites und Dokumente nicht barrierefrei gestaltet, bleiben Braillezeilen und andere Hilfsmittel wirkungslos. Digitale Barrierefreiheit muss daher verbindlich und durchgängig umgesetzt werden“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Ombudsstelle sieht Aufholbedarf, aber steigendes Bewusstsein
Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet des Landes Tirol ist Monitoring- und Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit. Sie prüft, inwieweit Websites des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen den Anforderungen entsprechen. Neben der Bearbeitung von Beschwerden führt sie auch stichprobenartige Kontrollen durch. In dem zuletzt 2024 veröffentlichten Tätigkeitsbericht legt die Ombudsstelle das Ergebnis der umfassenden Prüfung von 30 Websites dar. Bei rund zehn Prozent der Fälle, die erneut überprüft wurden, war die Umsetzung der Empfehlungen nicht vollständig.
„Auch wenn weiterhin viel Aufholbedarf besteht, ist ein wachsendes Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit erkennbar. Der regelmäßig erscheinende Bericht soll nicht nur sensibilisieren, sondern Gemeinden, Tourismusverbänden und anderen öffentlichen Einrichtungen auch als praktischer Leitfaden dienen“, erklärt Daniela Friedle, Leiterin der Ombudsstelle. Mehr Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen sowie der Bericht finden sich unter www.tirol.gv.at/ombudsstelle-barrierefreies-internet.
Brailleschrift: Zugang zu Information – Grundlage für Inklusion
Die Brailleschrift geht auf den Franzosen Louis Braille zurück, der im Jahr 1825 im Alter von 16 Jahren eine für blinde Menschen lesbare Schrift entwickelte. Die Zeichen bestehen aus bis zu sechs Punkten, deren unterschiedliche Anordnung Buchstaben und Symbole bildet. Ziel war es, blinden und stark sehbehinderten Menschen den Zugang zu Büchern und Information zu ermöglichen.
„Barrierefreie Kommunikation steht jedoch für weit mehr als technische Zugänglichkeit: Sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit und Inklusion. Sie ist ein Eckpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention – kein Extra, sondern ein Recht und eine Verpflichtung, dessen Umsetzung konsequent eingefordert werden muss“, hält Isolde Kafka fest.


