Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz
Im Rahmen der Richtlinie Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz können insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:
- Zuschuss für die Nachbeschaffung oder Reparatur von notwendigen Einrichtungsgegenständen
- Zuschuss für offene Mietrückstände bei drohender Delogierung
- Zuschuss für offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Abgaben für eine Wohnung
- Zuschuss für offene Nachzahlungen von Stromkosten
- Zuschuss zu Selbstbehalten für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen
- Zuschuss für die notwendigen Wartungskosten der Heizungsanlage
Einkommensgrenzen
- 1.813,52 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.418,02 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 362,70 Euro pro Monat für jedes weitere Kind in der Bedarfsgemeinschaft
- 604,51 Euro pro Monat für jeden weiteren Erwachsenen in der Bedarfsgemeinschaft