Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz
Einfach zusammengefasst:
Die Regel hilft in Notfällen nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz. Man kann Geld für diese Dinge bekommen:
- Für neue oder reparierte Möbel, die man sehr schnell braucht.
- Wenn man die Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter einen aus der Wohnung werfen.
- Für unbezahlte Rechnungen für Nebenkosten, Heizkosten oder Wohnungsgebühren.
- Für unbezahlte Stromrechnungen.
- Für Kosten von Medikamenten, Hilfsmitteln oder Behandlungen, die man braucht.
- Für Kosten für die Pflege der Heizung, wenn das nötig ist.
Das Geld hängt vom Einkommen ab. Die Hilfe folgt den Regeln der Richtlinie.
Im Rahmen der Richtlinie Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz können insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:
- Zuschuss für die Nachbeschaffung oder Reparatur von notwendigen Einrichtungsgegenständen
- Zuschuss für offene Mietrückstände bei drohender Delogierung
- Zuschuss für offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Abgaben für eine Wohnung
- Zuschuss für offene Nachzahlungen von Stromkosten
- Zuschuss zu Selbstbehalten für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen
- Zuschuss für die notwendigen Wartungskosten der Heizungsanlage
Einkommensgrenzen
- 1.813,52 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.418,02 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 362,70 Euro pro Monat für jedes weitere Kind in der Bedarfsgemeinschaft
- 604,51 Euro pro Monat für jeden weiteren Erwachsenen in der Bedarfsgemeinschaft