Beibehaltung
Kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten?
Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit bewirkt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann dann beibehalten werden, wenn Sie dies vor dem Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft beantragen und Ihr Antrag auf Beibehaltung mit schriftlichem Bescheid bewilligt wird.
Welche Kosten entstehen?
- Beibehaltungsbescheid 600,00 Euro
- Beibehaltungsansuchen 21,00 Euro
- je Beilage 6,00 Euro
Die Gebühren sind bei Abholung des Bescheides von der Vertretungsperson direkt im Amt zu entrichten.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Geburtsurkunde/Original
- Heiratsurkunde/Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis/Original
- Lebenslauf
- Kopie Reisepass (mit Aufenthaltsbewilligung des jeweiligen Landes mit dauerndem Aufenthalt)
- Ausführliche Begründung zu den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen im Staatsinteresse oder zum Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe
- allenfalls Bekanntgabe einer bevollmächtigten Vertretungsperson in Tirol
- Bekanntgabe Ihrer Email-Adresse
Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung der Beibehaltung erfüllt sein?
Voraussetzungen für die Bewilligung der Beibehaltung sind:
- ein Interesse der Republik Österreich an der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft oder
- der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung und das Vorliegen eines für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- Familienleben
Wer ist zuständig?
Die Tiroler Landesregierung ist örtlich zur Entscheidung zuständig, wenn man vor dem 01.07.1966 in Tirol geboren wurde oder, falls man nach dem 01.07.1966 geboren ist, die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren Wohnsitz in Tirol hatte, sowie dann, wenn man aktuell in Tirol lebt. Sonst ist die Wiener Landesregierung (MA 35) zuständig.