Feststellung
In welchen Fällen ist die Feststellung der Staatsbürgerschaft sinnvoll?
Die Beantragung der Feststellung ist dann sinnvoll, wenn Sie wissen möchten, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft
- jemals erworben haben
- tatsächlich jetzt noch besitzen
- verloren haben
- zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen haben
Hier finden Sie Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit in der Abteilung Staatsbürgerschaft
Welche Kosten entstehen?
- Feststellungsbescheid 192,00 Euro
- Feststellungsansuchen 21,00 Euro
- je Beilage 6,00 Euro
Welche Unterlagen brauche ich?
Dies entscheidet sich erst im Verlauf der Ermittlungen und wird Ihnen mitgeteilt.
Hier finden Sie Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit in der Abteilung Staatsbürgerschaft
Wer ist zuständig?
- Die Tiroler Landesregierung ist örtlich zur Entscheidung zuständig, wenn man vor dem 01.07.1966 in Tirol geboren wurde oder, falls man nach dem 01.07.1966 geboren ist, die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren Wohnsitz in Tirol hatte, sowie dann, wenn man aktuell in Tirol lebt.
- Sonst ist die Wiener Landesregierung (MA 35) zuständig.
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