Ja, jedoch nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Die allgemeinen und besonderen Einbürgerungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch: [AnsprechpartnerInnen]
Ja, jedoch nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Die allgemeinen und besonderen Einbürgerungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
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