FAQ | Tirol testet
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Änderungen vorbehalten.
Wem stehen in Tirol kostenlose Antigen- und PCR-Tests zur Verfügung?
In Tirol aufhältige Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr können pro Monat jeweils fünf Selbsttests (Antigen-Test) und fünf Gurgeltests (PCR-Test) durchführen und damit ihren aktuellen Corona-Status überprüfen. Verdachtsfälle mit Symptomen wenden sich vorrangig an ihren Hausarzt / ihre Hausärztin, die neben der Durchführung von Antigen- bzw. PCR-Testungen im Bedarfsfall auch COVID-Medikamente verordnen und eine Krankschreibung ausstellen.
Ich kann mein Testergebnis nicht abrufen, was kann ich tun?
Bitte achten Sie bereits bei der Anmeldung auf die Schreibweise Ihres Namens (Groß-/Kleinschreibung) und vermeiden Sie Tippfehler. Das Ergebnis kann nur nach Eingabe des Namens mit der genau gleichen Schreibweise wie bei der Anmeldung abgerufen werden. Bei Fragen zu Ihrem Testergebnis wenden Sie sich bitte an die Landeshotline 0800 80 80 30.
Wie lange sind Nachweise über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 gültig?
Aktuelle Informationen zur Gültigkeit der Testnachweise finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums. Weitere Informationen finden Sie in der Medizinischen Fachinformation.
Was ist, wenn der Antigen-Test (Selbsttest) negativ ist?
Ein negatives Testergebnis (im Testzertifikat als „nicht nachgewiesen“ vermerkt) ist eine Momentaufnahme und kein Freibrief. Halten Sie auf jeden Fall weiterhin die allgemeinen Vorsorgemaßnahmen ein.
Mein Antigen-Test ist positiv, muss ich dann sofort einen PCR-Test machen?
Ja. Bei einem positiven Antigen-Test ein anschließender PCR-Test verpflichtend.
Was ist, wenn der PCR-Test positiv ist?
Bei Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses gelten Sie als mit dem Coronavirus infiziert. Auf behördliche Anordnung unterliegen Sie den Maßnahmen nach Vorgabe des Bundes. Sollten Sie Symptomen haben/sich krank fühlen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.