Nachweis der Covid-Impfung
Ein Impfnachweis dient unter anderem als "Eintrittskarte" für viele Bereiche des täglichen Lebens.
Informationen für getestete und genesene Personen finden Sie in unseren FAQ.
Bereits geimpfte Personen haben folgende Möglichkeiten, um ihre Impfung nachzuweisen:
- Internationaler Impfausweis(„gelber Impfpass“)
- Impfkärtchen(dieses wird bei der Impfung direkt an den impfenden Stellen ausgegeben)
- Auszug aus dem e-Impfpass
- Grüner Pass
Bitte beachten Sie, dass die Erstimpfung erst ab dem 22. Tag nach der Impfung als Nachweis nach der 2-G-Regel zulässig ist. Weitere Informationen zu den Fristen der Impfungen finden Sie in unseren FAQs.
Auszug aus dem e-Impfpass
Ihre Corona-Impfung wird auch im elektronischen Impfpass (e-Impfpass) vermerkt.
Diesen können Sie wie folgt einsehen:
- Auszug selbst mit Handy-Signatur herunterladen (zu bevorzugende Variante)
- Auszug in einer Apotheke abholen (es wird eine Manipulationsgebühr fällig)
- Auszug bei der ELGA-Ombudsstelle des Landes Tirol beantragen (nur auf postalischem Weg möglich)
Alle Varianten sind auch dann möglich, wenn Sie aus ELGA ausgetreten sind.
Auszug aus dem e-Impfpass mit Handy-Signatur
Zur selbständigen Einsicht in den e-Impfpass ist eine Handy-Signatur erforderlich. Diese dient als persönliche Unterschrift und ermöglicht es in vielen Bereichen, Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben sowie Behördengänge online zu erleidgen. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Personen, die noch keine Handy-Signatur besitzen, können diese unkompliziert selbstständig entweder über FinanzOnline oder an unterschiedlichen Registrierungsstellen in Tirol anfordern.
Hier finden Sie alle Registrierungsstellen
Umfassende Informationen zur Handy-Signatur sind unter www.handy-signatur.at abrufbar.
Wenn Sie Ihre Handy-Signatur haben, können Sie sich Ihren Auszug aus dem e-Impfpass herunterladen:
- Loggen Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur oder Bürgerkarte bei www.gesundheit.gv.at ein
- Klicken Sie auf den Link "ELGA-Portal"
- Unter dem Menüpunkt „e-Impfpass“ haben Sie Zugriff auf Ihre Impfdaten. Diese können Sie elektronisch oder in Papierform vorweisen. Die Eintragung im e-Impfpass kann nach erfolgter Impfung bis zu zwei Wochen dauern.
Hier finden Sie ein Erklärvideo zum Abrufen des e-Impfpasses
Weitere Informationen zum Grünen Pass finden Sie im Factsheet des Sozialministeriums.
Weitere Informationen: