Vollmachtserklärung ermöglicht stellvertretende elektronische Einreichung

Die Einführung der elektronischen Belegeinreichung wird von vielen KUF-Versicherten als Vereinfachung wahrgenommen, kann sie doch von jedem beliebigen Ort aus mittels Handy oder Laptop erledigt werden.

Neu ist, dass dieser Weg ab sofort im Zuge einer Vollmacht auch in stellvertretender Funktion für andere Personen möglich ist – zum Beispiel für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die elektronische Einreichung selbst zu nutzen oder dies nicht wollen.

Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmachtserklärung, die von der versicherten Person unterzeichnet werden muss. Mit dieser Erklärung, die der KUF einmalig vorzulegen ist, gestattet der/die Versicherte mit seiner/ihrer Unterschrift einer Person seines/ihres Vertrauens, stellvertretend für ihn/sie die elektronische Einreichung vorzunehmen.

Die VOLLMACHT zur Vertretung in Angelegenheiten der Kranken- und Unfallfürsorge finden Sie hier.