Spezialisierte Förderungen
Förderung der Hilfe für pflegebedürftige Personen
Die Förderung ist für pflegebedürftige Menschen unter 60 Jahren. Diese Personen passen oft nicht in die stationäre Langzeitpflege. Deshalb sollen sie zu Hause unterstützt werden. Menschen mit Behinderung sind ausgenommen.
Gefördert werden die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung mit einer oder zwei Betreuungskräften. Die monatlich förderbaren Kosten für die 24-Stunden-Betreuung sind auf maximal 4.000 Euro begrenzt
Die Unterstützung gibt es nur bis zu einem bestimmten Einkommen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 2.500 Euro netto pro Monat. Für Familien erhöht sich diese Grenze:
für jede unterhaltsberechtigte Person um 400 Euro, bei Personen mit Behinderung um 600 Euro.
Das Land Tirol zahlt einen Zuschuss. Dieser beträgt maximal 660 Euro bei zwei Betreuungskräften oder 330 Euro bei einer Betreuungskraft.
Zielgruppe und Höhe der Förderung:
Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für langzeitbeatmete Klient:innen
Die Förderung unterstützt Menschen, die auf Langzeitbeatmung angewiesen sind, damit sie zu Hause leben können. Gleichzeitig entlastet sie pflegende Angehörige.
Die Förderung gilt für Personen, die invasiv-beatmet werden und deshalb nicht in einer Einrichtung untergebracht werden können.
Die Höhe der Unterstützung hängt von den Kosten der 24-Stunden-Betreuung ab, abzüglich Bundesförderung und 10 % des Pflegegeldes. Auch Fahrtkosten und einmalige Zahlungen werden berücksichtigt.
Die monatlich förderbaren Kosten für die 24-Stunden-Betreuung sind auf maximal 4.000 Euro begrenzt.