Bedarfszuweisungen als wichtiges Fördervehikel für Gemeinden

Nach Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024: Anpassung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds

  • LH Mattle: „Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds sind und bleiben wichtiges Fördervehikel für Gemeinden“
  • Barrierefreiheit und UN-Behindertenrechtskonvention im Fokus
  • Höhere Förderung für Spielplätze bei Mehrparteien-Wohnhäuser

Es sind finanzielle Mittel, die für die 277 Tiroler Gemeinden wesentlich sind, um Neubauten – zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen – zu realisieren, Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen – beispielsweise die Ertüchtigung von Straßen –  oder Projekte verschiedenster Bereiche auf Schiene zu bringen: Die Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds. Die Mittel daraus fußen auf den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die sich aus Steuern aller Kommunen in Österreich speisen. Sie werden dann nach einem Schlüssel auf Gemeinden, Länder und Bund verteilt. Auf Landesebene fließt ein Teil davon in den Gemeindeausgleichsfonds. Diese Mittel werden vonseiten des Landes regelmäßig an die Gemeinden ausgeschüttet – beispielsweise um finanzschwache Gemeinden zu unterstützen, Infrastrukturprojekte umzusetzen oder die Zusammenarbeit der Gemeinden zu stärken. Da Anfang dieses Jahr das Finanzausgleichgesetz 2024 in Kraft trat, also die Grundlage für die Verteilung der Bundesabgabe an die Länder, beschloss die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, auf Antrag von Gemeindereferent LH Anton Mattle auch die Anpassung zur Gewährung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände in Tirol.

„Der Gemeinde-Ausgleichsfonds ist ein unverzichtbares Vehikel, um die Gemeinden bei ihren Vorhaben zu unterstützen und Projekte zu ermöglichen, die für die Bevölkerung vor Ort bzw. die örtliche Infrastruktur wichtig sind. Seien es Kinderbildungseinrichtungen, die nachhaltige Sanierung von Gemeindeeinrichtungen oder der Bau eines neuen Recyclinghofs: Es sind Maßnahmen, die den Tiroler Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen“, erklärt LH Mattle. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt: „Mit den GAF-Mitteln haben wir auch die Möglichkeit, die Barrierefreiheit und Inklusion in Tirol weiter voranzutreiben, indem wir Förderschwerpunkte setzen und Förderungen an dahingehende Voraussetzungen knüpfen. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen damit auch in den Gemeinden ein klares Signal“, betont auch LHStv Georg Dornauer.

Folgende Anpassungen werden im Zuge des heutigen Beschlusses vorgenommen:

Förderungen von Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Gemeindegebäuden

Die Förderungen wurden unter anderem an den Gemeinde-Aktions-Plan angepasst, sodass aktuelle Erkenntnisse und Vorgaben im Sinne der Inklusion und Barrierefreiheit bestmöglich berücksichtigt und weiter gestärkt werden. Darunter fallen beispielsweise die Errichtung einer Rampe, der Einbau eines Liftes aber auch barrierefreie Beschilderung, Beschriftung und tastbare Pläne. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten bzw. sofern die Gemeinde einen „Barriere-Check“ durchführen lässt 25 Prozent.

Verwaltungsgemeinschaften

Praxisbeispiel: Bilden zwei oder mehrere Gemeinden zur gemeinsamen Führung des Bauamtes, der Finanzverwaltung oder der Durchführung der Kontrollen betreffend Freizeitwohnsitze eine Verwaltungsgemeinschaft, so wird ihnen für die ersten zwei Jahre ab der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft eine Anschubfinanzierung in Höhe von 40 Prozent des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Personal-, Sach- und allenfalls damit in Zusammenhang stehenden Investitionsaufwandes gewährt.

Breitbandausbau

Auch im Jahr 2024 werden für den Breitbandausbau in Gemeinden und Gemeindeverbänden GAF-Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Infrastrukturfonds für Kinderbildung und Kinderbetreuung

Bereits im Jänner dieses Jahres beschloss die Tiroler Landesregierung einen solchen Infrastrukturfonds für Neubauten und Sanierungen von Liegenschaften im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung in Höhe von zehn Millionen Euro. Dabei werden Neu- und Erweiterungsbauten in öffentlichen, allgemeinbildenden Pflichtschulen mit bis zu 40.000 Euro sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen mit 45.000 Euro gefördert. „Da dem Erhalt bestehender Bausubstanz ein besonderes Interesse zukommt, übernimmt das Land bei Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen seit Jänner 30 Prozent der förderbaren Gesamtkosten“, erklärt LH Mattle. Dazu zählen beispielsweise Dachsanierungen, Wärmeschutzmaßnahmen oder Verbesserungen der Elektroinstallationen. Um so vielen Gemeinden wie möglich eine Unterstützung zuteilwerden zu lassen, werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert. „Unser Ziel ist es, dass noch in dieser Legislaturperiode möglichst viele wohnortnahe und qualitätsvolle Kinderkrippen und Kindergärten geschaffen, modernisiert und erweitert werden“, betont LHStv Dornauer.

Unabhängig der heutigen GAF-Anpassung beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Mattle auch, die Ausgleichsabgabe für Spielplätze von Mehrparteien-Wohneinheiten zu erhöhen. Waren es beispielsweise vorher 16.305 Euro bei Einheiten mit 25 bis 50 Wohnungen, sind es jetzt 18.376 Euro.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

 

Pflege: 725.800 Euro werden auf Antrag von LH Anton Mattle einmal mehr für den Ausbau von Pflegeplätzen in vier Einrichtungen bereitgestellt. Beim Gemeindeverband Altersheim Ebbs (Bezirk Kufstein) werden Langzeitpflegeplätze saniert sowie dem Gemeindeverband Altersheim Annaheim (Bezirk Innsbruck-Land) werden im Zuge von Generalsanierungen Tagespflegeplätze gesichert. In der Stadtgemeinde Vils (Bezirk Reutte) entstehen neue Tagespflegeplätze und bei der VAGET gemGmbH (Bezirk Innsbruck-Land) wird eine Stützpunkterweiterung der mobilen, psychiatrischen Pflege umgesetzt. „Alle Bauvorhaben haben eines gemein: Sie stärken die wohnortnahe Pflegelandschaft. Jede dieser Maßnahmen trägt also dazu bei, die qualitätsvolle Begleitung und Versorgung sicherzustellen“, sagt LH Mattle. Pflegelandesrätin Cornelia Hagele ergänzt: „Dem Aus- und Aufbau sowie der Sicherung von Pflege- und Betreuungseinrichtung gelten weiterhin unsere größten Anstrengungen.“

Wissenschaftsförderung: „Beinahe wöchentlich beschließt die Tiroler Landesregierung vielversprechende Wissenschaftsprojekte, die das Potenzial haben, Innovationen von Tirol aus in die Welt zu tragen und unser Land als Wissenschaftsstandort international stärker zu positionieren“, verweist Wissenschaftslandesrätin Cornelia Hagele auch auf ein heute beschlossenes Vorhaben: Rund 177.000 Euro werden für die Jahre 2024 bis 2027 für „IMPROVER – Improving Emotion Regulation“ bereitgestellt. Dabei soll ein völlig neuartiges und auf Hirndaten basierendes Trainingsprogramm zur Emotionsregulation entwickelt und getestet werden. Diese Regulation dient als Präventionsstrategie für psychische Störungen. Damit sollen Depressionen, Sucht oder bipolare Störungen künftig bereits im Vorfeld besser behandelt werden können. „Die Entwickler streben danach, Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen frühzeitig ein erschwingliches Training anzubieten, um ihnen dabei zu helfen, Herausforderungen in der Emotionsregulation zu bewältigen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Projekt vielen Menschen durch den Einsatz modernster Methoden von Nutzen sein kann“, sagt LRin Hagele.