Tierische Nebenprodukte
In den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches der tierischen Nebenprodukte fällt die Koordination und Tätigkeit der fachlich befassten Oberbehörde für die Vollziehung des Tiermaterialiengesetzes (Link) BGBl. Teil 1 141/2003 idgF. und den auf diesem Gesetz beruhenden Verordnungen.
Ziel ist es, durch die Sicherung der ordnungsgemäßen Verwertung von tierischen Nebenprodukten ein hohes Maß an Schutz für das Leben und die Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu gewährleisten.
Um die Aufgaben des Zuständigkeitsbereiches zu erfüllen werden folgende Leistungen erbracht:
- Abwicklung von Betriebszulassungen/-registrierungen gemäß Tiermaterialiengesetz
- Überwachung der Kontrollen von Betrieben nach dem Tiermaterialiengesetz
- Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
- Überwachung und Förderung der Entsorgung von Falltieren
- Stellungnahmen und Berichterstattung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt:
Dr. med. vet. Thorben Liening-Ewert
AdresseWilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3241