Jagdprüfung im Bezirk Innsbruck Land
Gemäß § 2 Abs. 3 der Ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, zuletzt geändert mit LGBl. 37/2006, wird jährlich die Prüfung über die jagdliche Eignung zur Erlangung der Tiroler Jagdkarte für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck abgehalten.
Voraussetzungen für die Zulassung der Jagdprüfung:
- vollendetes 18. Lebensjahr;
- einwandfreier Leumund;
- zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die im Bezirk ihren Hauptwohnsitz haben;
Die Prüfungstermine für die Teilbereiche,
SCHIEßEN UND WAFFENHANDHABUNG
THEORETISCHE PRÜFUNG
werden ab ca. Mitte Dezember an den Gemeindeamtstafeln, im Internet, in der Tiroler Jagdzeitung"Jagd in Tirol" und dem Boten für Tirol kundgemacht.
Gleichzeitig wird von der Bezirksstelle des Tiroler Jägerverbandes Ort, Zeit, Dauer des Jungjäger-Vorbereitungskurses für das entsprechende Jahr bekannt gegeben.
Hinsichtlich des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 4 Abs. 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, zuletzt geändert mit LGBl. 37/2006 verwiesen.
Prüfungsgebühren:
Antragsgebühr: | € 13,20 |
Schießstandgebühr: | nach Aufwand |
theoretische Prüfung: | € 36,50 |
Zeugnisgebühr: | € 13,20 |
Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein vorgeschrieben.