Öffnungszeiten Gastgewerbe
Öffnungszeiten im Gastgewerbe
Die Sperrstunde für Gastgewerbebetriebe richtet sich nach der Sperrzeitenverordnung. Für Bars und Diskotheken gilt eine Sperrstunde von 06.00 Uhr, für Cafés und Restaurants 02.00 Uhr, wenn nicht im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid oder durch den Bürgermeister eine frühere Sperrstunde festgelegt wurde. Sonderregelungen gibt es für den 24. Dezember, den Silvesterabend und das Faschingswochenende. Am Heiligen Abend ist grundsätzlich um 16.00 Uhr zu schließen, für den 31.12. und das Faschingswochenende sind keine Sperrzeiten festgelegt.
Die Gäste sind rechtzeitig auf die nahende Sperrstunde aufmerksam zu machen!
Im Einzelhandel dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr offengehalten werden, an Samstagen von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ein wöchentlicher Rahmen von 72 Stunden darf jedoch nicht überschritten werden. Tankstellenshops sind von dieser Regelung ausgenommen und Sonderregelungen gibt es auch für z.B. Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Flughäfen und Theatern.