Energierecht
Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne ist Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften im österreichischen Recht das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und das Gaswirtschaftsgesetz enthalten.
Ziele des österreichischen Energierechts sind die kostengünstige Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (§ 3 ElWOG, § 3 Gaswirtschaftsgesetz) sowie die Festlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der Energieversorger einschließlich entsprechender Ausgleichsregelungen (§§ 3 und 4 ElWOG, §§ 3 und 4 Gaswirtschaftsgesetz). § 3 Gaswirtschaftsgesetz schreibt zudem das Ziel einer umweltverträglichen Gasversorgung fest.