Urlaub mit den Kinderpass
Mit 15. Juni 2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ungültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigt auch jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig - einen Personalausweis).
Wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist.
In diesem Fall müssen alle Pässe, in denen das Kind eingetragen ist, der Behörde zur Streichung der Kindermiteintragung vorgelegt werden. Mit dem Zeitpunkt des Ungültigwerdens der Kindermiteintragung ist die Vorlage dieser Pässe nicht mehr erforderlich!
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/reisepass/start.aspx