Zentrales Vereinsregister
Der Echtbetrieb des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) wurde per 1. Jänner 2006 aufgenommen.
Seitdem ist jeder eingetragene Verein mit einer neunstelligen ZVR-Zahl gekennzeichnet.
Den Vereinen wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die Vereinsbezogene ZVR-Zahl schriftlich bekannt gegeben.
Nunmehr besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Vereinsregisterauszug via Internet herunterzuladen.
Die Internetadresse lautet:
Voraussetzung für die erfolgreiche Abfrage ist die Eingabe des genauen Wortlautes des Vereinesnamens oder der ZVR-Zahl.
Weiters wird darauf aufmerksam gemacht, dass noch nicht dem Vereinsgesetz 2002 angepasste Statuten bis 30. Juni 2006 entsprechend zu ändern sind.
Folgende Punkte sind dabei besonders zu beachten:
- Die Mitgliederversammlung hat zumindest alle vier Jahre stattzufinden.
- Bereits ein Zehntel der Mitglieder kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.
- Mindestens zwei Rechnungsprüfer sind zu bestellen. Diese dürfen keinem Organ, außer der Mitgliederversammlung angehören.
Weitere Informationen und Formulare erhalten sie unter www.bmi.gv.at/vereinswesen.