Abschussverordnung für Wolf im Bezirk Kitzbühel

Vier tote und ein verletztes Rind im Gemeindegebiet von Fieberbrunn

  • Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes
  • Jägerschaft bereits informiert

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Fieberbrunn (Bezirk Kitzbühel) wurden gestern, Donnerstag, ein totes sowie vier verletzte Rinder aufgefunden. Drei davon mussten notgetötet werden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin, gestern, Donnerstag, besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit Kundmachung heute, Freitag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert.

Damit sind aktuell insgesamt acht Abschussverordnungen aufrecht. Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr elf Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden (siehe Pressemeldung vom 10. Juli 2025).

Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.