Baukulturelles Erbe - Denkmalschutz
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Voraussetzungen:
- Fachliche Betreuung durch das Bundesdenkmalamt
- Denkmalpflegerischer Mehraufwand
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Restaurierung und Sicherung von Sakralbauten:
- Klöster
- Pfarr- und Filialkirchen
- größere Kapellen
- Pfarrhäuser - Restaurierung und Sicherung von Burgen
- Restaurierung von Profanbauten und Fassaden - sofern die Maßnahmen nicht im Rahmen des SOG oder der Dorferneuerung gefördert werden:
- städtische Häuser
- Bauernhäuser
- Wirtschaftsgebäude
- Schindeldächer - Restaurierung von Gemälden, Hl. Gräbern, Sakristeiinventar, Kirchenkrippen (bewegliches Kulturgut in Privatbesitz nur, wenn die Objekte unter Schutz stehen)
- Archäologische Projekte (Bodendenkmalpflege, Notgrabungen) sowie archäologische und bauphysikalische Untersuchungen zur Vorbereitung von Restaurierungen
Formulare:
Verwenden Sie das reguläre Onlineformular Kultur - Förderantrag allgemein oder
stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Digital Service Tirol-Plattform und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statusübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zur Digital Service Tirol-Plattform, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter Digital Service Tirol | Land Tirol.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
Linktipps:
Kontakt Förderangelegenheiten
Maria Mangele
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3771
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