LR Tratter: „Sonnwend- und Herz-Jesu-Feuer fester Bestandteil der vielseitigen Tiroler Traditionen“

Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen für reibungslose Abwicklung der Brauchtumsfeuer

In wenigen Wochen ist es bereits wieder soweit – zahlreiche Vereine und Gruppen machen sich auf den Weg, um ihr Höhenfeuer zu entzünden und so den längsten Tag im Jahr zu feiern. Kurz nach Einbruch der Dunkelheit werden in diesem Jahr rund um den Sommerbeginn – großteils bereits am 19. Juni – tirolweit Sonnwendfeuer von den Bergen leuchten. Um einen reibungslosen Ablauf bestmöglich zu gewährleisten, sind Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu beachten.

„Die Sonnwend- und Herz-Jesu-Feuer stellen einen festen Bestandteil der vielseitigen Tiroler Traditionslandschaft dar und sind ein fixer Bestandteil im Kalender vieler traditionsbegeisterter Tirolerinnen und Tiroler. Gerade im Zusammenhang mit den Herz-Jesu-Feuern oder der Sommersonnenwende stellt sich nun oftmals die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese zulässig sind. Um ein sicheres Abbrennen der Feuer und ein gelungenes Brauchtumsfest zu gewährleisten, sind bestimmte Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen von den Veranstaltern der Brauchtumsfeuer zu beachten“, so der für das Traditionswesen zuständige Landesrat Johannes Tratter

Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen

Aufgrund einer Ausnahmeregelung für Brauchtumsveranstaltungen ist das Verbrennen biogener Materialien erlaubt. Konkret: Die Verwendung von Benzin oder Diesel oder von Stoffgemischen mit Beimengung von Benzin oder Diesel für die Durchführung von Brauchtumsfeuern ist untersagt – die Missachtung dieses Verbots ist strafbar. Generell ist dazu anzumerken, dass für das Abbrennen von biogenen Materialen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen jedenfalls eine Meldepflicht an die Gemeinde spätestens zwei Wochen im Vorhinein besteht, insbesondere um den Behörden und den Einsatzkräften die Möglichkeit zu geben, im Falle eines auftretenden Brandes rasch und effizient reagieren zu können. Unterbleibt diese Meldung, darf das Feuer nicht entzündet werden.

Nähere Informationen im Zusammenhang mit Feuern im Freien, zu den zulässigen Ausnahmen sowie den Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sind auf der Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/umwelt/umweltrecht/luftreinhalterecht und im jeweiligen Gemeindeamt zu finden. Auf der Homepage des Landes kann unter dem weiterführenden Link „Online-Formulare“ zudem das Formular „Meldung eines Zweckfeuers im Freien“ abgerufen und ausgefüllt werden, welches dann direkt der jeweiligen Gemeinde übermittelt wird.