Wald- und Forstwirtschaft
Aufforstungen dienen der Wiederbewaldung, in Einzelfällen auch der Neubewaldung und sind mit geeigneten Forstpflanzen fachgerecht durchzuführen.
Für Aufforstungen im Schutzwald sind Förderungen möglich.
Beratung zur richtigen Baumartenwahl, vor allem im Schutzwald erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Wenn Sie Forstpflanzen oder Sträucher benötigen, können Sie diese direkt bei den Tiroler Landesforstgärten bestellen.Biomasse-Heizanlagen
Holz ist ein wertvoller, umweltfreundlicher und erneuerbarer Rohstoff, der auch bestens als Brennstoff (Stückholz, Hackschnitzel, Pellets) geeignet ist. Jährlich wächst im Bezirk Innsbruck-Land deutlich mehr Holz zu als genutzt wird. Die verstärkte Nutzung besonders von Brennholz dient auch der besseren Waldpflege. Die ständig steigenden Preise für Heizöl, Gas und Strom macht solche Heizanlagen umso attraktiver.
Nähere Informationen unter Energie aus Holz.
Beratung über Biomasse-Heizanlagen Verein Energie Tirol
Fragen zur Brennholzbeschaffung erteilt der zuständige Gemeindewaldaufseher oder die zuständige Bezirksforstinspektion.
Bringungsgenossenschaft für Forststraßen
Zur gemeinsamen Errichtung, Erhaltung und Benützung von Forststraßen können sich Waldeigentümer und Nutzungsberechtigte zu einer Bringungsgenossenschaft zusammen schließen. Zur Bildung der Genossenschaft sind mindestens 3 Beteiligte erforderlich. Sie kann durch freie Übereinkunft oder durch Beschluss der Mehrheit der Beteiligten (Beitrittszwang) erfolgen und bedarf einer von der Behörde zu genehmigenden Satzung.
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Erholung im Wald
Einheimische wie Gäste schätzen den Wald ganz besonders als Erholungs- und Erlebnisraum.
Die "Öffnung" des Waldes und seine freie Begehbarkeit durch jedermann sind im Österreichischen Forstgesetz seit 1975 verankert.
Gewisse Einschränkungen und Betretungsverbote sind allerdings zu beachten.
Forstfachliche Auskünfte darüber erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Unter der Adresse www.tirol.gv.at/tiris sind attraktive Wanderwege und alle frei gegebenen Mountainbike-Wege zu finden.
Fällungen (Holzschlägerungen)
Holzschlägerungen im Wald sind ohne Bewilligung der Forsttagsatzungskommission (siehe dort) nur in geringem Ausmaß zulässig. Freie Fällungen hängen von der Schutzfunktion des Waldes ab. Bewilligungspflichtig sind jedenfalls Fällungen in Gemeinde- und Agrargemeinschaftswäldern, in Schutz- und Bannwäldern.
Fällungen in hiebsunreifen Hochwaldbeständen (Waldbestände jünger als 60 Jahre und (in Tirol) Wälder über 1000m Seehöhe jünger als 80 Jahre) sind verboten.
Auch Kahlhiebe, die Waldboden, Wasserhaushalt oder Landeskultur gefährden und Großkahlhiebe über 2ha im Hochwald sind untersagt.
Forstfachliche Auskünfte (auch über Förderungen) erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion. Ansprechpartner vor Ort ist der zuständige Gemeindewaldaufseher.
Forstaufsicht
Die Organe der Bezirksforstinspektion haben sämtliche Wälder auf Einhaltung der forstrechtlichen und anderer rechtlichen Bestimmungen zu überwachen.
Auf Gemeindeebene sind dazu Forstaufsichtsgebiete behördlich festgelegt. Das Forstaufsichtsorgan ist der.
Forstfachliche Angelegenheiten allgemein
In allen Fragen und Anliegen rund um den Wald sowie als Sachverständige im Behördenverfahren stehen die Mitarbeiter „ihrer“ Bezirksforstinspektion gerne zur Verfügung.
Forstliche Ausbildung für Waldaufseher, Forstarbeiter und Waldbesitzer
Zur Aus- und Weiterbildung von Waldaufsehern, Forstpersonal, Forstarbeitern und Waldbesitzern dient die forstliche Ausbildungsstätte in Rotholz.
Forstliche Beratung
In allen Fragen und Anliegen „rund um den Wald“ für Agrargemeinschaften, Gemeinden, Privat- und Teilwaldbesitzer stehen die Mitarbeiter der jeweils zuständigen Bezirksforstinspektion gerne zur Verfügung.
Forstliche Förderungen
Die forstliche Förderung hat das Ziel, eine nachhaltige und ökologisch orientierte Waldwirtschaft sicherzustellen, die Schutz- und Wohlfahrtswirkung der Wälder für kommende Generationen zu sichern und den Wald als Erholungsraum attraktiv zu gestalten. Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Wald sind im Internet unter Land Tirol - Förderungen aufgelistet.
Forstpflanzen
Beratung über die Auswahl der Forstpflanzen für Aufforstungen und sonstige Bepflanzungen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Wenn Sie Forstpflanzen oder Sträucher benötigen, können Sie diese direkt bei den Tiroler Landesforstgärten bestellen.
Forstschutz – Waldschäden
Unter Forstschutz werden alle vorbeugenden und bekämpfungstechnischen Maßnahmen zum Schutz vor Waldbränden und zur Vermeidung von Gefahr drohenden Vermehrung von tierischen und pflanzlichen Forstschädlingen verstanden. Dazu zählen beispielsweise Borkenkäfer, Rüsselkäfer und Pilz-Epidemien.
Die neuesten Ergebnisse über den Gesundheitszustand des Tiroler Waldes sowie über aktuelle Waldschäden sind im Internet unter Waldzustand zu finden.
Detaillierte Auskünfte erteilt die jeweils zuständige Bezirksforstinspektion.
Forststraßen
Forststraßen sind nicht öffentliche Straßen, die der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dienen.
Die Errichtung einer Forststraße bedarf einer Bewilligung, etwa wenn bestimmte öffentliche Interessen berührt werden oder sie durch Schutz- und Bannwald führt. Ansonsten ist die Errichtung einer Forststraße der Behörde lediglich spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trassenfreihiebs zu melden.
Sämtliche Forststraßen dürfen nur aufgrund einer Planung und unter der Bauaufsicht befugter Fachkräfte errichtet werden.
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Formular für Ansuchen/Anmeldung für Forststraßen
Für den Bau von Forststraßen zur Schutzwalderschließung sind Förderungen möglich.
Da Forststraßen rechtlich zum Wald gehören, ist zwar das Begehen zu Erholungszwecken jedermann gestattet, das Befahren mit Kraftfahrzeugen oder Mountainbike jedoch nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. Straßenerhalters erlaubt.
Forsttagsatzung
Die Forsttagsatzung ist in Tirol für jede Gemeinde einmal jährlich im Zeitraum vom 1. November bis 31. März abzuhalten. Dazu ist in jeder Gemeinde die Forsttagsatzungskommission eingerichtet, die sich aus dem Leiter der jeweils örtlich zuständigen Bezirksforstinspektion als Vorsitzenden, dem Bürgermeister, zwei weiteren Gemeindevertretern und drei Vertretern der Waldeigentümer zusammensetzt.
Die Forsttagsatzungskommission entscheidet unter anderem über bewilligungspflichtige Fällungen und über die Bewilligung der Schafweide im Wald.
Die „Holzanmeldeliste“ für bewilligungspflichtige Fällungen und das „Verzeichnis über Schafweide“ führt der Gemeindewaldaufseher. Ansuchen sind rechtzeitig vor der Forsttagsatzung darin einzutragen.
Die Termine für die Forsttagsatzung in der jeweiligen Gemeinde werden an der Amtstafel kundgemacht und stehen im Internet zur Verfügung.
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Funktionen des Waldes
Die Funktionen (Wirkungen) des Waldes sind Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion sowie Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Diese Waldfunktionen sind im Waldentwicklungsplan für ganz Tirol dargestellt.
Unter versteht man die nachhaltige Produktion von Holz.
: Hier hat der Wald die Aufgabe, vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen zu schützen sowie die Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und –verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung zu erhalten. Das Forstgesetz unterscheidet dabei zwischen Standortschutz- und Objektschutzwäldern.
: Darunter wird der Einfluss des Waldes auf die Umwelt, und zwar insbesondere auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser sowie auf die Lärmminderung verstanden.
: Der Wald hat auch die Aufgabe, dem Waldbesucher (unentgeltlich) als Erholungsraum (siehe dazu auch Erholung im Wald zur Verfügung zu stehen.
Gemeindewaldaufseher
Für jede Gemeinde Tirols gibt es den Gemeindewaldaufseher. Er ist ein beeidetes Forstorgan, das für die Forstaufsicht, Beratung und Unterstützung der Waldbesitzer zur Verfügung steht. Dazu gehört auch die Holzauszeige, das Holz messen und klassifizieren. Der Gemeindewaldaufseher ist der erste Ansprechpartner eines Waldeigentümers oder auch eines Nutzungsberechtigten.
Weitere Informationen unter Vereinigung der Waldaufseher und Forstwarte Tirols.
Holzauszeige
Unter Holzauszeige versteht man die Auswahl der zu nutzenden Bäume nach forstökologischen und forstökonomischen Kriterien. Holzschlägerungen im Wald sind nämlich ohne besondere Bewilligung nur in geringem Ausmaß zulässig. Freie Fällungen hängen von der Schutzfunktion des Waldes ab. Bewilligungspflichtig sind jedenfalls alle Fällungen in Gemeinde- und Agrargemeinschaftswäldern, in Schutz- und Bannwäldern.
Die Holzauszeige erfolgt durch den Gemeindewaldaufseher, in schwierigen Fällen durch die Organe der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Forstfachliche Auskünfte erteilt die Bezirksforstinspektion.
Ansprechpartner vor Ort ist der zuständige
Holzpreise im Bezirk
Die aktuellen Holzpreise in Tirol und im Bezirk Innsbruck-Land unter Holzpreisbericht
Holzsortierung und Holzabmaß
Darunter versteht man die Einteilung (Sortierung) des geschlägerten Holzes in Güteklassen und die Feststellung der Holzmenge in Festmetern für Nutzholz sowie Raummetern, Schüttraummetern oder in Trockengewicht für Brennholz.
Der Gemeindewaldaufseher als beeidetes Organ ist dafür ausgebildet und zuständig. Holz messen und sortieren kann auch im Sägewerk direkt vorgenommen werden.
Holzverkauf
Holzverkäufe in Bausch und Bogen sind forstgesetzlich verboten. Holz soll mit Schlussbriefen verkauft werden.
Kleinviehweide (Schafe und Ziegen)
Die Kleinviehweide im Wald ist in der Tiroler Waldordnung (LGBl. Nr. 29/1979) geregelt.
Die Anmeldung von Schafen und Ziegen zur Kleinviehweide im Wald hat vom Tierhalter spätestens eine Woche vor der Forsttagsatzung in der Gemeinde zu erfolgen und ist bewilligungspflichtig.
Die Anmeldeliste liegt beim
Die Termine für die Forsttagsatzung in der jeweiligen Gemeinde werden an der Amtstafel kundgemacht und stehen im Internet zur Verfügung.
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständigeBezirksforstinspektion.
Mountainbike
Da Forststraßen rechtlich zum Wald gehören, ist zwar das Begehen zu Erholungszwecken jedermann gestattet, das Befahren mit einem Kraftfahrzeug oder Mountainbike jedoch nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. jener Personen, denen die Erhaltung der Forststraße obliegt.
Die Freigabe von Wegen zum Radfahren erfolgt nach dem Tiroler Mountainbike-Modell.
Unter der Adresse www.tirol.gv.at/tiris/freier Zugang sind alle frei gegebenen Mountainbike-Routen zu finden.
Naturschutz im Wald
Für Fragen zum Naturschutz im Wald steht auch die Bezirksforstinspektion zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu Waldbiotopen, Waldgesellschaften, Natura 2000, Schutzgebiete-Naturschutz und Naturdenkmälern unter www.tirol.gv.at/tiris/freier Zugang.
Rodungen
Laut Forstgesetz ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verboten bzw. nur mit einer Rodungsbewilligung zulässig.
Rodungen unter einem Flächenausmaß von 1.000 m² sind anmeldepflichtig, über 1.000 m² bewilligungspflichtig.
Merkblatt für Rodungsansuchen / Rodungsanmeldung
Formular für Rodungsantrag/Rodungsanmeldung
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Schulführungen im Wald
Viele Förster und Gemeindewaldaufseher sind auch ausgebildete Waldpädagogen und können Führungen im Wald für Schulklassen gerne organisieren.
Ansprechpartner vor Ort ist der zuständigeForstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Schutz- und Bannwald
Tirol wäre ohne Schutzwald zum Großteil nicht bewohnbar. Der Wald ist für unser Land das billigste und wirksamste Schutzsystem vor den Kräften der Natur.
Rund 2/3 des Tiroler Waldes sind Schutzwald.
Die Schutz- und Bannwälder Tirols sind im Waldentwicklungsplan rot dargestellt.
Zur Erhaltung oder Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes werden seit 1972 geförderte Schutzwaldverbesserungsprojekte erarbeitet und umgesetzt.
Für die Schutzwaldpflege sind Förderungen möglich.
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Sicherheit bei Waldarbeit (Unfallverhütung)
Die Waldarbeit zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.
Zu den schwierigen Geländeverhältnissen und Arbeitsbedingungen kommen oft fehlende Persönliche Schutzausrüstung und Sicherheitsmängel.
Besondere Vorsicht ist bei der Aufarbeitung von Windwürfen geboten.
Teilwald / Holz- und Streunutzungsrechte
Eine tirolische Besonderheit bei den Waldnutzungsrechten sind die Teilwaldrechte. Darunter versteht man ausschließliche Holz- und Streunutzungsrechte auf einer Teilfläche, deren Grundeigentum einer Gemeinde oder einer Agrargemeinschaft zusteht.
Da Teilwaldrechte nicht immer aus dem Grundbuch ersichtlich sind, empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Gemeindewaldaufseher oder bei der Agrarbehörde.
Mehr Informationen unter Land Tirol - Wald.
Die Ausbildung zum Waldaufseher erfolgt in der forstliche Ausbildungsstätte in Rotholz und dauert inklusive Forstpraxis neun Monate.
Waldbewirtschaftung/Waldwirtschaft
Viele Informationen im Internet unter Waldwirtschaft
Ansprechpartner vor Ort ist der zuständige Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Walddatenbank
In der Walddatenbank sind alle Waldeigentümer und Waldbesitzer sowie deren Waldgrundstücke enthalten. Darin werden die Waldkategorien (Wirtschaftswald, Schutzwald usw.) sowie Maßnahmen der Waldbewirtschaftung erfasst und evident gehalten. Die Walddatenbank wird vom zuständigen
Forstfachliche Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksforstinspektion.
Waldfeststellung
Bestehen Zweifel über die Waldeigenschaft einer Grundfläche (Walddefinition) kann ein Feststellungsverfahren beantragt werden.
Formular für Feststellungsantrag
Waldpflege
Pflegemaßnahmen wie Jungwaldpflege und Durchforstungen machen Waldbestände stabiler und ertragreicher.
Für die Waldpflege sind Förderungen möglich.
Ansprechpartner vor Ort ist der zuständige Gemeindewaldaufseher.
Waldteilung
Die Teilung von Waldgrundstücken ist verboten, wenn durch die Teilung Grundstücke entstehen, auf denen die Waldfläche das für die Walderhaltung und eine zweckmäßige Waldbewirtschaftung erforderliche Mindestausmaß unterschreitet.Formular für Ansuchen um Waldteilung
Waldwirtschaftspläne
Der Waldwirtschaftsplan ist ein zielorientiertes Behandlungskonzept für einen Forstbetrieb und sichert die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung.Für die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen sind Förderungen möglich.
Wildschäden
Wildschäden hervorgerufen durch Rot-, Reh- und Gamswild können Waldbestände nachhaltig gefährden. Verbiss-, Fege- und Schälschäden werden von der zuständigen Bezirksforstinspektion begutachtet.
Ansprechpartner vor Ort ist der zuständige Gemeindewaldaufseher.
Für die Vorschreibung jagdlicher Maßnahmen zur Hintanhaltung von Wildschäden ist das Referat Innerer Dienst, Jagd zuständig.
Zertifizierung von Holz
Die Wälder im Bezirk Innsbruck-Land sind PEFC (Pan European Forest Certification) zertifiziert.
Holz aus unseren Wäldern kann daher als PEFC-zertifiziertes Holz vermarktet werden.