Waldwirtschaftspläne
Allgemeines
- agrargemeinschaftliche Grundstücke
Die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen ist laut Tiroler Flurverfassungslandesgesetz vorgesehen (§ 66). Nur bei forstlichem Gemeinschaftsbesitz unter 50 ha oder einer durchschnittlichen jährlichen Nutzungsmenge nicht größer als 100 Festmeter kann die Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes entfallen.
Anträge der Waldbesitzer (Ausschuss/Vollversammlung bzw. Gemeinderat) für die Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes sind an die zuständige Bezirksforstinspektion zu richten.
Neueinrichtungen und Hauptrevisionen bei agrargemeinschaftlichen Waldbesitzern werden von der Abteilung Forstplanung durchgeführt. Dabei werden einzelne Planungsschritte ausgelagert.
Privatwälder
Im Jahr 2000 wurde ein eigenes "Bauernoperate" - Programm für Privatwälder unter 50 ha aufgestellt, um für diese Wälder unter starker Mitwirkung des Waldbesitzers auf einfache Art und Weise Wirtschaftspläne erstellen zu können. Nähere Informationen dazu erteilt die örtliche Bezirksforstinspektion.Die Abt. Forstplanung berät gerne, wie größere Privatbetriebe zu einem Waldwirtschaftsplan kommen können.
Ertragskundliche Daten
Die genaue Kenntnis über Baumartenzusammensetzung und Altersaufbau sowie über Vorrats- und Zuwachsverhältnisse der Waldbestände ist Grundlage jeder Waldbewirtschaftung.
Waldkategorienausscheidung
Bei den Außenaufnahmen werden auch die sogenannten Waldkategorien erhoben.
Diese Ausscheidung von Wirtschaftswald (WW), Wirtschaftswald mit mittlerer Schutzfunktion (WS2) und Schutzwald (SiE) ist wichtige Grundlage für viele Konzepte, Planungen und Projekte - nicht nur in der Forstwirtschaft.
Diese Information ist auch wesentliche Entscheidungshilfe in Gutachten und in Verfahren.
Zielgerichtete Bewirtschaftungsvorschläge
Auf Grundlage der Beschreibungen des Standortes und des Waldzustandes sowie der Beurteilung bisheriger Bewirtschaftungsformen werden für den Waldbetrieb zielgerichtete Anleitungen zur künftigen Waldbewirtschaftung formuliert.
Hiebsatzfestlegung
Aufbauend auf dieses Datenmaterial werden die jährlichen Nutzungsmengen für die einzelnen Waldbestände ermittelt. Diese Hiebsätze gelten dann für einen vorgegebenen Planungszeitraum.
Berücksichtigung der multifunktionalen Leistungen des Waldes
Bei den Bewirtschaftungsvorschlägen finden auch die "überwirtschaftlichen" Leistungen des Waldes - wie die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion - Eingang.
Gefährdungen, denen der Wald und darunterliegende Infrastruktureinrichtungen ausgesetzt sind, sowie Nebennutzungen im Wald müssen berücksichtigt werden, mögliche Lösungsansätze werden im Waldwirtschaftsplan aufgezeigt.
Ökologische Parameter wie Kohlenstoffspeicheurng, Naturnähe, Habitate werden ebenfalls behandelt.
Waldwirtschaftskarte
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Um den Kostendruck für die Waldbesitzer zu erleichtern sind Förderungen für die Waldwirtschaftsplanerstellung möglich. Die Förderungsrichtlinien wurden gemeinsam mit dem Fachbereich Förderung der Gruppe Forst erarbeitet