Erreichbarkeit der Tiroler Landesverwaltung – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“
Die Tiroler Landesverwaltung ist auch in den Sommermonaten und damit in der traditionellen Urlaubszeit vollumfänglich im Einsatz. Dabei ist die Erreichbarkeit von Fachabteilungen und Behörden besonders wichtig. Landeshauptmann Anton Mattle hat die Tiroler Landesregierung über die Regelungen bei der Erreichbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung informiert. Konkret regelt der Erlass des Landesamtsdirektors „Handlungsanleitungen für die Abwesenheit von Landesbediensteten, insbesondere für die Fälle der längeren oder dauernden Abwesenheit“ die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Dadurch ist der Zugriff auf dienstliche Daten, die für den Service gegenüber Kundinnen und Kunden notwendig sind, sichergestellt. Zudem sollen Kundinnen und Kunden der Landesverwaltung über Abwesenheit des benötigen Mitarbeitenden informiert sein. „Die Tiroler Landesverwaltung ist quasi 365 Tage im Einsatz, von der Landeswarnzentrale über die Straßenmeistereien bis zu den Förderstellen. Wenn Bürger, Gemeinden oder Betriebe ein Anliegen haben oder Unterstützung benötigen, dann wird dies auch unabhängig von der Verfügbarkeit einzelner Mitarbeiter behandelt. Abwesenheiten und Urlaube dürfen keine Auswirkungen auf den Service der Tiroler Landesverwaltung haben. Deshalb gibt es klare Regelungen, wie mit dienstlichen Daten und Informationsständen umgegangen werden soll“, so LH Mattle. Für ihn ist dieser interne organisatorische Umgang ein wesentlicher Teil des Tirol Konvents und des Servicegedankens, weshalb laufend an der Verbesserung und der Weiterentwicklung gearbeitet wird.
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