Novelle des Jagdgesetzes soll Wolfsentnahme beschleunigen und erleichtern – wöchentliches Update „Vereinfachungen & Entbürokratisierung“
Die Tiroler Landesregierung begrüßt im Sinne der Beschleunigung und Vereinfachung von Behördenwegen die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes, die im dieswöchigen Februar-Landtag behandelt werden soll. Bislang wurde im Amt der Tiroler Landesregierung ein Verordnungsentwurf zur Entnahme eines Schad- oder Risikowolfs ausgearbeitet, der anschließend von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde. Anschließend wurde die Jägerschaft informiert und damit eine Entnahme ermöglicht. Anstelle des Verordnungsweges kann künftig eine praktikable Handhabe treten, um gegen Schad- und Risikowölfe vorzugehen. Künftig braucht es – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – für eine Entnahme eines Schad- oder Risikowolfes nicht zwingend eine Verordnung. Stattdessen erfolgt eine Prüfung durch die Behörde und die zur Entnahme berechtigten Personen werden direkt informiert. Die Verständigung erfolgt per SMS. „Schritt für Schritt setzen wir Vereinfachungen um und orientieren uns dabei stets an der möglichst praktischen Umsetzung – ohne komplizierte Handhabungen“, sagt LH Anton Mattle. Land- und Forstwirtschaftsreferent LHStv Josef Geisler betont: „Schneller und unbürokratischer – das ist unser Ziel, wenn es um die Entnahme von Schad- und Risikowölfen geht. Das schnelle und effiziente Handeln ist wesentlich.“
Hier geht's zur vollständigen Pressemeldung: Jahresbericht Große Beutegreifer: Tirol wehrt sich gegen Risiko- und Schadwölfe | Land Tirol