Österreich arbeitet an Vereinfachung der Gewerbeordnung - wöchentliches Update "Vereinfachung & Entbürokratisierung"
Die österreichische Bundesregierung will mit einer Novelle der Gewerbeordnung unter anderem Genehmigungspflichten reduzieren, den One-Stop-Shop im gewerberechtlichen Betriebsanlagenrecht ausbauen, die Nachnutzung gewerblich genutzter Objekte verbessern, die Nachweise der Erfüllung von Dokumentationspflichten modernisieren sowie die Energie- und Mobilitätswende vereinfachen. Seitens des Landes Tirol wurden im Rahmen der Begutachtung weiterführende Verbesserungsvorschläge eingebracht. Als eines der Ergebnisse des Tirol-Konvent wird etwa angeregt, als neues Rechtsinstrument eine sogenannte „qualifizierten Fertigstellungsmeldung“ in der Gewerbeordnung gesetzlich zu verankern. Dadurch soll die Eigenverantwortung der Gewerbetreibenden gestärkt und die Gewerbebehörden im Sinne eines Bürokratieabbaus entlasten werden. Die Initiativen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren werden im Interesse der Entbürokratisierung und der Stärkung des Wirtschaftsstandorts seitens des Landes grundsätzlich begrüßt. Die vorgeschlagene Verfahrenskonzentration bei der Gewerbebehörde ist aber mit weitreichenden Eingriffen in Zuständigkeiten der Länder als auch in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden verbunden und wird insgesamt kritisch gesehen. Gefürchtet wird der gegenteilige Effekt, nämlich eine Verzögerung der Verfahren. Mit der Novelle wären für „ihre“ gewerberechtliche Angelegenheiten künftig nicht mehr die Gemeinden zuständig, vielmehr würden sich die Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft als Gewerbebehörde sammeln. Statt die Verfahren vor Ort in 277 Gemeinden erledigen zu lassen, wären nur mehr neun Bezirksbehörden zuständig. Damit entfernen sich die Entscheidungen weiter weg von den Betroffenen. Das Land Tirol setzt statt auf eine verfassungsrechtliche Kompetenzverschiebung auf eine freiwillige Verfahrensverlagerung im Rahmen der Übertragungsverordnung. Die Übertragungsverordnung ermöglicht es Gemeinden, die Unterstützung brauchen, ihre Aufgaben der örtlichen Baupolizei freiwillig auf die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften zu übertragen. Damit werden insbesondere kleine Gemeinden entlastet, indem bei komplexen gewerblichen baurechtlichen Verfahren auf das Fachwissen bei den Bezirkshauptmannschaften zurückgegriffen wird. 82 Gemeinden nutzen diese Möglichkeit bereits.
Hier geht's zur vollständigen Pressemeldung: LH Mattle: „Stärken, schützen, fördern – mehr Aufmerksamkeit für Tiroler Jugend“ | Land Tirol