Tirol-Konvent wirkt: EmpfängerInnen des Heizkostenzuschusses 2024/2025 erhielten Antragsformular automatisch zugesandt
Um den Heizkostenzuschuss zu bekommen, müssen ein Hauptwohnsitz in Tirol vorliegen und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Im Rahmen des Tirol Konvent, dem Weiterentwicklungsprozess der Tiroler Landesverwaltung, werden auch Antragstellungen beschleunigt und vereinfacht. Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024/2025 des Landes bewilligt wurde, wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf, den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen. Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2024/2025 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert. Die Beantragung ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich. Durch eine landesinterne Umstellung bei der Überprüfung konnte die Bearbeitungszeitung pro Antrag deutlich reduziert werden.
Zur vollständigen Pressemeldung geht's hier: Zielgerichteter Heizkostenzuschuss 2025/2026 | Land Tirol