Vollständigkeitsbestätigung auf alle Bezirkshauptmannschaften ausgerollt!
Tirol Konvent: Schnellere Gewerbeverfahren
- ProjektwerberInnen erhalten binnen einer Woche Rückmeldung, ob Unterlagen grundsätzlich vollständig vorliegen
- Mehr Planungssicherheit durch zentrale Ansprechperson und Information zur voraussichtlichen Verfahrensdauer
- Bürokratische Hürden abbauen und Verfahren beschleunigen als zentrale Ziele des Tirol Konvents
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Einfachere Förderabwicklung für Radverleihsysteme in Gemeinden
Wer in Tirol ein Gewerbeprojekt einreichen möchte muss zahlreiche Unterlagen vorlegen: technische Pläne, Beschreibungen des Vorhabens oder Angaben zum Brandschutz. Fehlt ein Dokument, kann sich das Verfahren verzögern. Genau hier setzt eine Tirol Konvent-Maßnahme des Landes Tirol an: Mit der Vollständigkeitsbestätigung erhalten AntragstellerInnen innerhalb einer Woche eine Rückmeldung darüber, ob ihre Einreichunterlagen grundsätzlich vollständig sind. Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz startete dazu im April 2025 ein Pilotprojekt. Nun wurde diese Vorgehensweise auch auf alle anderen Tiroler Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet.
„Unser Ziel ist eine Verwaltung, die klar, effizient und serviceorientiert arbeitet. Wenn Antragstellerinnen und Antragsteller früh wissen, ob ihre Unterlagen vollständig sind, erspart das allen Beteiligten Zeit und unnötige Verfahrensschritte. Mit der landesweiten Einführung der Vollständigkeitsbestätigung setzen wir einen weiteren konkreten Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen“, betont LHAnton Mattle.
Mangelhafte Unterlagen als häufigster Verzögerungsgrund
Unvollständige oder mangelhafte Projektunterlagen sind einer der Hauptgründe dafür, dass sich Gewerbeverfahren verzögern. Bisher wurden eingereichte Unterlagen direkt an die zuständigen Sachverständigen – zum Beispiel an Gewerbe- oder BrandschutztechnikerInnen – weitergeleitet, die diese im Zuge der fachlichen Prüfung begutachteten. Dabei stellte sich häufig erst später heraus, dass zusätzliche Dokumente erforderlich sind – ein Umstand, der in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen führte.
Ersteinschätzung durch SachbearbeiterIn
Die Vollständigkeitsbestätigung setzt nun bereits früher an: Zunächst prüft ein/e SachbearbeiterIn, ob die eingereichten Unterlagen grundsätzlich vollständig sind. Diese Ersteinschätzung ist rechtlich nicht bindend, schafft jedoch rasch Klarheit für die AntragstellerInnen. Innerhalb von etwa einer Woche erhalten ProjektwerberInnen eine Empfangsbestätigung und die Information, ob weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen oder nicht. Liegen alle Unterlagen grundsätzlich vollständig vor, kann bereits eine Verhandlung durchgeführt werden. Zudem wird dem/der ProjektwerberIn eine zentrale Ansprechperson für das Verfahren bekanntgegeben und eine Einschätzung zur voraussichtlichen Verfahrensdauer übermittelt.
„Gerade für Betriebe ist Planbarkeit entscheidend. Wenn frühzeitig klar ist, ob noch Unterlagen fehlen, können diese rasch ergänzt werden. Gleichzeitig sorgt die Vollständigkeitsbestätigung in der Organisation der Verfahren für mehr Transparenz für alle Beteiligten“, erklärt Michael Brandl, Bezirkshauptmann von Schwaz. An der BH Schwaz wurde das Verfahren inzwischen bereits bei rund 195 Einreichungen angewandt. „Die Erfahrungen und auch die Rückmeldungen der Projektwerbenden sind bis dato durchwegs positiv. So lag die Ersteinschätzung bislang in nahezu allen Fällen richtig und auch die angekündigte Verfahrensdauer konnte fast immer eingehalten werden. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das mehr Planungssicherheit, für die Verwaltung mehr Effizienz“, so BH Brandl.
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