Beschleunigung bei Förderung von Sportanlagen – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“
Landeshauptmann Anton Mattle berichtet wöchentlich über Verbesserungen in der Verwaltung, vereinfachte Regeln oder optimierte Prozesse. Bislang konnten mit der Vollständigkeitsbestätigung, der Reduktion von Berichten, der Digitalisierung von Altbescheiden, Vereinfachungen bei Kleinviehweiden, der Schwellenwerteverordnung, Projektvorbesprechungen, einer einheitlichen Verfahrensplattform, vereinfachten Ferienbetreuungsanträgen und digitalen Fotostationen an den Bezirkshauptmannschaften bereits zahlreiche Maßnahmen präsentiert werden. Auch über den Sommer setzt der Landeshauptmann diesen Weg fort und informiert heute über eine Vereinfachung im Bereich von Sportinfrastruktur. Aktuell wird die Beurteilung zur Förderfähigkeit von Sportanlagen in Teilen durch das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau in Wien durchgeführt. Das Institut wurde 1964 durch den Bund und die Bundesländer gegründet und wirkt als Kompetenzzentrum für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bildungseinrichtungen sowie Sport- und Bewegungsräumen in Österreich. Ein Gutachten des ÖISS ist für die positive Bearbeitung eines Ansuchens für Sportstättenbau notwendig und dient zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Sportinfrastruktur sowie der Überprüfung sämtlicher Normen durch FachexpertInnen. Da es bei Begutachtungen von Projekten immer wieder zu Verzögerungen kommt, holt LH Mattle diese Aufgabe zurück nach Tirol. Ab sofort kümmert sich die Abteilung Zentrale Baudienste im Amt der Tiroler Landesregierung um die Begutachtung. „Gutachten, Stellungnahmen und externe Prüfungen führen oftmals zu Verzögerungen bei Verfahren. Deshalb wird die Beurteilung zur Förderfähigkeit von Sportanlagen künftig direkt in Tirol gemacht. Das führt zu einer Beschleunigung und einer Verbesserung für die Antragsteller, aber auch zu Einsparungen“, ist LH Mattle überzeugt.
Hier geht's zur vollständigen Pressemeldung: Erfolgreiches Pilotprojekt zu Vollständigkeitsbestätigung an BH Schwaz | Land Tirol