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Landeshauptmann Anton Mattle

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1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

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  • Der Tiroler Landtag

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    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

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Best Practice Beispiele der Outcome-Indikatoren

Outcome-Indikator 1: Optimierung von Prozessen und damit Einsparung von Ressourcen - Maßnahme 17.1 "Förderabwicklung mit Referenzmodell standardisieren, digitalisieren und vereinheitlichen"

 Förderabwicklung mit Referenzmodell standardisieren, digitalisieren und vereinheitlichen  

Ausgangssituation:

Derzeit erfolgt die Abwicklung der zahlreichen Förderprogramme des Landes Tirol durch unterschiedliche Abteilungen der Landesverwaltung, die jeweils für spezifische Fachbereiche und Zielgruppen zuständig sind. Die Antragstellung und Antragabwicklung gestaltet sich für Kundinnen und Kunden dabei oftmals als komplex und herausfordernd, da die Prozesse, Anforderungen und Abläufe zwischen den einzelnen Förderstellen zum Teil erheblich variieren. Ein übergeordnetes, einheitliches „Förder-Referenzmodell“, das als gemeinsame Grundlage für alle Förderprozesse innerhalb der Tiroler Landesregierung dient, besteht bislang nicht. Vielmehr haben sich in den verschiedenen Abteilungen individuelle Vorgehensweisen und Abläufe entwickelt – teils mit ähnlichen, aber teils auch mit deutlich voneinander abweichenden Strukturen und Verfahrensschritten.

Zielsetzung:

Ziel des Vorhabens ist es, ein einheitliches, abteilungsübergreifendes „Förder-Referenzmodell“ zu entwickeln, das künftig als Orientierungsrahmen für sämtliche Förderstellen der Tiroler Landesregierung dienen soll. Damit soll eine durchgängige standardisierte, effiziente und serviceorientierte Abwicklung sämtlicher Förderverfahren ermöglicht werden – für alle Kundinnen und Kunden, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Im Sinne des strategischen Leitprinzips „Digital First“ soll die bestehende Plattform „Digital Service Tirol“ zur zentralen digitalen Anlaufstelle für die Beantragung, Bearbeitung und Darstellung zahlreicher Förderungen ausgebaut werden. Durch die geplante Integration zusätzlicher Funktionalitäten – wie etwa eines „Status-Trackings“, erweiterter Teamzugriffsrechte und weiterer nutzerorientierter Services – soll die Benutzerfreundlichkeit wesentlich gesteigert, die Transparenz erhöht und die gesamte Förderabwicklung langfristig modernisiert und digitalisiert werden.

Aktueller Stand der Umsetzung:

Nach zahlreichen Gesprächen mit den verschiedensten Abteilungen, sowie der Auswertung der befüllten Fragenkataloge befindet sich die Erstellung des „Förder-Referenzmodells“ – sowohl in visueller Form als Modell, als auch in begleitender Beschreibung durch ein Beiblatt – seit dem 4. Quartal 2025 in Umsetzung, welche in enger Abstimmung mit der Daten-Verarbeitung-Tirol (DVT) erfolgt. 

Outcome-Indikator „Optimierung von Prozessen und damit Einsparung von Ressourcen“:

Zentrale Anlaufstelle (Digital Service Tirol), transparente Abläufe („Status-Tracking“), kürzere Bearbeitungszeiten, effizientere Bearbeitung (klare Strukturen), Reduktion von Doppelarbeiten, weniger Rückfragen

Outcome-Indikator 2: Gestaltung von Prozessen durch Kundenorientierung - Maßnahme 19 "Vollständigkeitsbestätigung im Verfahren"

 Vollständigkeitsbestätigung im Verfahren  

Ausgangssituation:

Antragsteller*innen und Projektwerber*innen erhalten bei der Einreichung ihrer Unterlagen meist wenig Information darüber, ob die Projektunterlagen vollständig sind, wie lange das Verfahren dauern wird und wer für diesen Fall zuständig ist. Dadurch fehlt den Kund*innen häufig bis zur Verhandlung die Transparenz darüber, ob ihre Unterlagen vollständig und ausreichen sind. 

Zielsetzung:

Bei gewerblichen Betriebsanlageverfahren mit gut standardisierbaren Abläufen werden die im Zuge des Gewerbeverfahrens vorgelegten Einreich- und Projektunterlagen unmittelbar auf ihre Vollständigkeit geprüft und dem Antragstellenden eine entsprechende Bestätigung übermittelt. Der Pilotbetrieb startet in der Bezirkshauptmannschaft Schwaz. Die Vorgangsweise sieht vor, dass die Einreichunterlagen von dem zuständigen rechtlichen Sachbearbeiter ehestmöglich, spätestens binnen 5 bis 7 Werktagen, auf ihre grundlegende Vollständigkeit geprüft werden. Sollten die Einreichunterlagen für den Sachbearbeitenden ausreichen, erfolgt unmittelbar darauf die Vollständigkeitsbestätigung an den Antragstellenden, eine Information zur voraussichtlichen Verfahrensdauer und anschließend daran die Kundmachung des Vorhabens mit Termin für die mündliche Verhandlung bzw. den Lokalaugenschein. Bei Bagatellverfahren kann auf die mündliche Verhandlung bzw. den Lokalaugenschein auch verzichtet werden. Vereinzelt kann es vorkommen, dass sich im Zuge der mündlichen Verhandlung herausstellt, dass die Einreichunterlagen für die Abgabe einer endgültigen Stellungnahme nicht ausreichen und in weiterer Folge noch Unterlagen nachzureichen sind. Dies sollte jedoch der Ausnahmefall sein. Bislang haben Antragstellende und Projektwerbende oft bis zur Verhandlung nicht gewusst, ob die Unterlagen vollständig sind und ausreichen. Das wird sich nun ändern. Die Vollständigkeitsbestätigung in Gewerbeverfahren wird bis Ende des Jahres bestmöglich auf alle Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet. 

Aktueller Stand der Umsetzung:

Der Testbetrieb in der Bezirkshauptmannschaft Schwaz ab April 2025 bewirkte in den rund 50 Verfahren bei den Unternehmer*innen durchwegs positive Reaktionen. Die mit der Vollständigkeitsbestätigung verbundene Planungssicherheit und Transparenz werden sehr geschätzt. Die Erfahrungen aus der Pilotphase wie auch dem nachfolgenden Echtbetrieb zeigen, dass die Ersteinschätzung über die Vollständigkeit der Unterlagen in nahezu allen Fällen richtig war. Auch die angekündigte Verfahrensdauer konnte fast immer eingehalten werden. Die Vollständigkeitsbestätigung in Gewerbeverfahren ist planmäßig bis Ende des Jahres auf alle Tiroler Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet worden. Im Jahr 2026 soll eine Evaluierung folgen. 

Outcome-Indikator „Gestaltung von Prozessen durch Kundenorientierung“:

Die erste Einschätzung zur Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bedeutet eine Verbesserung des Serviceeffektes und der Transparenz für die Projektwerbenden. Dadurch wird das Vertrauen in die Behörde gestärkt und die Serviceorientierung der Landesverwaltung sichtbar. Es zeigt, dass auch ohne große legistische Änderungen in den Verfahren serviceorientierte Innovationen möglich sind, speziell im Bereich der Kommunikation. Im vorliegenden Fall konnte mit einer einfachen Maßnahme Begeisterung bei den Kundinnen und Kunden ausgelöst werden, welche durch eine Vielzahl von positiven Rückmeldungen bestätigt wurde.

Outcome-Indikator 3: Einbindung von Stakeholdern und Bürger*innen - Maßnahme 10 "Treffsicherheit, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Förderungen"

 Treffsicherheit, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Förderungen  

Ausgangssituation:

Derzeit erfolgt die Abwicklung der zahlreichen Förderprogramme des Landes Tirol für Privatpersonen durch unterschiedliche Abteilungen der Landesverwaltung, die jeweils für spezifische Förderbereiche und Zielgruppen zuständig sind. Die Antragstellung und Antragsabwicklung gestaltet sich für Kundinnen und Kunden dabei oftmals als komplex und herausfordernd, da die Verfahren, Anforderungen und Abläufe zwischen den einzelnen Förderstellen zum Teil erheblich variieren. Ein übergeordnete, einheitliche Vorgangsweise besteht bislang nicht. Vielmehr haben sich in den verschiedenen Abteilungen individuelle Abläufe entwickelt – teils mit ähnlichen, aber teils auch mit deutlich voneinander abweichenden Einkommensobergrenzen und -berechnungen.

Zielsetzung:

Ziel ist es, die einzelnen Förderungen in Bezug auf die Prozesse der Antragstellung, des Verfahrens und der Förderkriterien abteilungsübergreifend (z.B. Einkommensgrenzen, Einkommensberechnung, Unterlagen) zu vereinheitlichen. Ein einheitliches Antragsformular (in Online- und Papierform) und eine einheitliche Vorabprüfung der übergreifenden Förderkriterien werden hier beispielsweise vorgesehen. Geprüft werden auch die Umsetzung einer abteilungsübergreifenden „Personen-Daten-Plattform“ sowie der Ausbau und der Zugriff auf verschiedene Schnittstellen (z.B. Transparenzdatenbank, AJWEB-Datenbank, …).

Aktueller Stand der Umsetzung:

Nach zahlreichen Gesprächen mit verschiedenen Abteilungen, wurden die derzeit angebotenen Förderungen des Landes Tirol für Privatpersonen kategorisiert in: „Förderung zur Existenzsicherung“ und „sozialen Teilhabe und Anreizförderung“. Als erster Schritt wird versucht, die Einkommensberechnung zu vereinheitlichen (Berechnungslogik, anrechenbares und nicht anrechenbares Einkommen, Berücksichtigung Haushaltseinkommen, Bewertung der Haushaltmitglieder, Heranziehung Jahres- bzw. aktuelles monatliches Einkommen).

Outcome-Indikator „Einbindung von Stakeholdern und Bürger*innen“:

Es finden regelmäßige Abstimmungs- und Feedbackschleifen mit landesinternen Abteilungen und externen Partner*innen statt, die Basis für eine kooperative Entscheidungsfindung sind (Landesverwaltung, Daten-Verarbeitung-Tirol, Interessensvertretungen, Kammern, etc.). Seitens der Sozialpartner*innen wurden breit gefächerte Überlegungen aktiv eingebracht (unter anderem die Vision eines One Stop Shops im Bereich der Förderungen sowie das „Tirol Sozial Portal“) und diese bilden eine wertvolle Basis für die gezielte und schrittweise Weiterentwicklung.

Outcome-Indikator 4: Anzahl an neuen Themen - Maßnahme 7.1 "Etablierung eines Clearing-Prozesses in den Bezirkshauptmannschaften"

 Etablierung eines Clearing-Prozesses in den Bezirkshauptmannschaften  

Ausgangssituation:

Im Zuge der Arbeiten am Tirol-Konvent wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass im Vollzug verschiedener Materien des Landesrechts und Bundesrechts durch die Tiroler Bezirkshauptmannschaften unterschiedliche Vorgehensweisen bestehen. Diese Unterschiede wurden insbesondere von externen Systempartnerinnen und Systempartnern, aber auch vereinzelt intern, kritisch wahrgenommen. Es kam und kommt – je nach Behörde – vor, dass vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich beurteilt werden und damit zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Uneinheitliche Handhabe im Verwaltungsvollzug erschweren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Verwaltungspartner*innen die Nachvollziehbarkeit der behördlichen Entscheidungspraxis. Darüber hinaus erhöhen sie den fachlichen Abstimmungsbedarf zwischen Behörden und können die Rechtssicherheit beeinträchtigen.

Zielsetzung:

Zentrales Ziel des Handlungsfeldes ist daher die Etablierung eines strukturierten, wiederkehrenden und transparenten Clearing-Prozesses, der sicherstellt, dass bestehende Unterschiede in der Vollzugspraxis identifiziert, gemeinsam reflektiert und durch eine möglichst einheitliche Vorgangsweise ersetzt werden. Dieser Prozess soll künftig dauerhaft genutzt werden und somit als Qualitätssicherungsinstrument für den Vollzug dienen.

Aktueller Stand der Umsetzung:

Im Bereich des Verkehrsrechts wurde bereits ein Erstversuch einer solchen Vorgangsweise durchgeführt. Konkret betraf dieser die Frage der Höhe von Strafverfügungen bei Nichtbekanntgabe des Fahrzeuglenkenden. In diesem Zusammenhang konnte ein Verfahren erfolgreich durchlaufen und damit ein erkennbar praktikabler und effizienter Ablauf definiert werden. Dieser soll nun als Standard-Clearing-Prozess übernommen werden.

Der Prozess wurde in vier aufeinanderfolgende Schritte gegliedert, die bei der Bearbeitung aller Verfahren einheitlich zu befolgen sind. Mit dem vereinheitlichten Prozessablauf ist ein nachvollziehbares Instrument geschaffen, das künftig laufend und nach Bedarf angewendet werden soll. Der Clearing-Prozess stellt einen wesentlichen Beitrag zum einheitlichen Verwaltungsvollzug in Tirol dar. Er stärkt die Rechtssicherheit, unterstützt die Transparenz und fördert den regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen den Bezirkshauptmannschaften. Damit ist der Grundstein für eine qualitativ weiterentwickelte Zusammenarbeit und einen modernen Vollzug gelegt.

Outcome-Indikator „Anzahl an neuen Themen“:

Neues Thema, da diese konkrete Detailmaßnahme nicht Teil des Umsetzungsprogramms ist und eine substanzielle Weiterentwicklung der Maßnahme 7 (Koordinierte Abläufe zwischen Bezirkshauptmannschaften und Amt verbessern und gegenseitige Personalunterstützung weiter ausbauen) darstellt.

Outcome-Indikator 5: Anpassung von rechtlichen Rahmenbedingungen - Maßnahme 1.3 "Neuaufstellung der Landesstelle für Brandverhütung (Novelle Feuerpolizeiordnung sowie Schulungen)"

 Neuaufstellung der Landesstelle für Brandverhütung (Novelle Feuerpolizeiordnung sowie Schulungen)  

Ausgangssituation:

Bislang erfolgten brandschutzrechtliche Überprüfungen ausschließlich durch Expert*innen der Landesstelle für Brandverhütung. Künftig sollen vom Land Tirol zusätzliche hochbautechnische Sachverständige ausgebildet werden, um die Landesstelle für Brandverhütung entlasten und unterstützen zu können. Sie sollen bei einfachen Bauvorhaben brandschutzrechtliche und –technische Aspekte mitbeurteilen können.

Zielsetzung:

Die brandschutzrechtlichen Überprüfungen sollen effizienter gestaltet werden, um kürzere Wartezeiten und schnellere Verfahren in Bau- und Betriebsanlagenverfahren zu erreichen und die Qualität durch eine einheitliche Expertise im Brandschutz zu verbessern. Damit hochbautechnische Sachverständige brandschutzrechtliche und –technische Aspekte mitbeurteilen können, wurde ein entsprechendes Kursangebot in enger Zusammenarbeit mit den wesentlichen Partnern wie dem Tiroler Gemeindeverband ausgearbeitet. Dieser Zertifikatslehrgang „Brandschutz“ zielt darauf ab, hochbautechnische Sachverständige in Tirol auf einen einheitlichen Qualitätsstandard zu bringen. Er richtet sich sowohl an amtliche als auch an nicht-amtliche hochbautechnische Sachverständige der Tiroler Baubehörden. Sachverständige, die über fundierte Kenntnisse im Brandschutz verfügen, können besser sicherstellen, dass nachhaltige Baustandards eingehalten werden und gleichzeitig die Sicherheit der Gebäude gewährleistet ist.

Zudem soll die Tiroler Feuerpolizeiordnung (TFPO), welche die rechtliche Basis für die Brandschutzüberprüfungen ist, modernisiert und vereinfacht werden. Ziel der Novelle ist es, durch klarere und vereinfachte Bestimmungen den bürokratischen Aufwand für Bürger*innen, Unternehmen sowie Gemeinden unter Wahrung der Sicherheitsstandards zu reduzieren.

Aktueller Stand der Umsetzung:

Der neue Zertifikatslehrgangs wird seit Ende 2024 am Bildungsinstitut Grillhof angeboten. Im Jahr 2025 konnten in diesem Rahmen rund 100 amtliche und nicht-amtliche Sachverständige ihre Qualifizierung abschließen. Zusätzlich zu den vier durchgeführten Lehrgängen wurde, aufgrund des Deponiebrandes in Osttirol, ein weiterer Lehrgang mit 31 Teilnehmer*innen mit Schwerpunkt Brandschutz angeboten. Die Schulung von hochbautechnischen Sachverständigen ist ein Quantensprung in der Entlastung der Sachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung und damit auch ein Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren.

Die Novelle zur Tiroler Feuerpolizeiordnung (TFPO), welche die Grundlage für diese Maßnahme ist, wurde mittlerweile ausgearbeitet und in Begutachtung geschickt. Die Novelle der Feuerpolizeiordnung wird sowohl ein Impuls für mehr Brandschutz durch konsequentere Kontrollen sein, als auch Erleichterungen im Vollzug bringen. Im März 2026 soll sie dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Link zur Pressemeldung: Tiroler Feuerpolizeiordnung wird vereinfacht | Land Tirol).

Outcome-Indikator „Anpassung von rechtlichen Rahmenbedingungen“:

Die Novelle der Tiroler Feuerpolizeiordnung (TFPO) – als Grundlage für die Maßnahme 1.3 – wurde ausgearbeitet und in Begutachtung geschickt, im März 2026 soll sie dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Outcome-Indikator 6: Nutzung von Feedback Ergebnissen für weitere Verbesserungen - Maßnahme 40 "Kundenfeedback systematisch erfassen und zur Verbesserung nutzen"

 Kundenfeedback systematisch erfassen und zur Verbesserung nutzen  

Ausgangssituation:

Durch die Einführung eines niederschwelligen Feedback-Systems soll Kund*innen die Möglichkeit geboten werden, Erfahrungen direkt nach Verwaltungskontakten einfach und unkompliziert mitzuteilen. Die gesammelten Rückmeldungen dienen als Grundlage für eine kontinuierliche Optimierung der Prozesse und Dienstleistungen.

Zielsetzung:

Im ersten Schritt geht es darum, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Rückmeldekanäle in der Tiroler Landesverwaltung bereits vorhanden sind und damit verbundene Erfahrungen zu teilen. Relevante Verwaltungskontaktpunkte sollen identifiziert werden und in das Sollkonzept einfließen. Um eine systematische Erfassung erfolgreich bewältigen zu können, sind Feedbackstellen zu definieren (inklusive Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen). Auf Basis des Sollkonzepts werden die Erhebung und Verarbeitung von Kundenfeedback konzeptioniert und geplant. In weiterer Folge wird ein geeigneter Feedbackkanal bereitgestellt. Die Testphase findet in ausgewählten Stellen der Tiroler Landesverwaltung statt. Die betroffenen Mitarbeiter*innen werden entsprechend geschult.

Aktueller Stand der Umsetzung:

Pilot-Stellen der Tiroler Landesverwaltung (Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land und Abteilung Gesellschaft und Arbeit) wurden für die Testphasen ausgewählt. In einem weiteren Schritt wurde der bereitgestellte Feedbackkanal auf die Pilot-Stellen angepasst und die Mitarbeitenden wurden geschult. Im Anschluss wurde die Testphase durchgeführt und konnte im 4. Quartal erfolgreich beendet werden. Die Ergebnisse wurden gemeinsam mit den Pilot-Stellen evaluiert. Aus den Ergebnissen der Testphase und der Evaluierung wurde das Sollkonzept entsprechend angepasst.

Outcome-Indikator „Nutzung von Feedback-Ergebnissen für weitere Verbesserungen“:

Kund*innen haben die Möglichkeit, Erfahrungen direkt nach Verwaltungskontakten einfach und unkompliziert mitzuteilen und somit direkt zur kontinuierlichen Optimierung der Prozesse und Dienstleistungen beizutragen. Dies stärkt das Vertrauen der Kund*innen in die Verwaltung und trägt zu einer positiven externen Wahrnehmung der Verwaltung bei.

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