Neuregelung der Genehmigungsverfahren für Kleinviehweiden – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“
Landeshauptmann Anton Mattle hat die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, über die Neuregelung für Kleinviehweiden für Schafe und Ziegen informiert. Die Bewilligungsverfahren sollen nun deutlich reduziert werden, indem eine Umstellung auf ein vereinfachtes Anzeigeverfahren erfolgt. Dies soll in der Tiroler Waldordnung neu geregelt werden. Derzeit gibt es jährlich rund 600 Anträge über Ausnahmen zur Weide von Schafen im Schutzwald. Diese werden mittels Bescheid über die Forsttagsatzungskommissionen in den Gemeinden abgearbeitet. Das Ziel ist mittels einer Änderung der Verordnung die Anzahl der Bescheide auf ein Drittel zu reduzieren, nur noch besonders kritische Weide-Anmeldungen zu prüfen und damit den notwendigen Schutz für den Wald zu gewährleisten. Dadurch erwartet man sich mehr Effizienz in der Verwaltung, eine Entbürokratisierung zu Gunsten der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Tirol und ein Sicherstellen des Waldschutzes. „Die Herausforderungen in der kleinstrukturierten und familiengeführten Tiroler Landwirtschaft sind groß genug. Deshalb muss das Land Möglichmacher und nicht Verhinderer sein. Oftmals sind es schon kleine Maßnahmen, die den Bäuerinnen und Bauern ein Stück Unabhängigkeit zurückgegeben. Deshalb setzen wir unseren Weg für mehr Freiheit und weniger Bürokratie auch in der Landwirtschaft fort“, erklärt LH Mattle. Bereits in den letzten Novellen der Tiroler Bauordnung hat man vermehrt auf bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben und damit mehr Eigenverantwortung gesetzt. Es gibt Vereinfachungen für PV-Anlagen bis zu 100 Quadratmeter und die Errichtung von Folientunnel für die Dauer des jahreszeitlich notwendigen Schutzes. Auch die Gebäude zur bäuerlichen Direktvermarktung bis 20 Quadratmeter brauchen keine Widmung mehr. Neu ist die Errichtung von Weidezelten und Weideunterständen im Freiland, die bis 40 Quadratmeter unkompliziert eingerichtet werden können. Kulturschutzanlagen für Obst- und Gemüseproduktionen bis 250 Quadratmeter brauchen statt eines Bewilligungsverfahrens nur noch eine Bauanzeige.
Fachkräftekoordination des Landes wird neu aufgestellt: Auf Antrag von Arbeitslandesrätin Astrid Mair wird die Fachkräftekoordination des Landes Tirol künftig in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit angesiedelt. Ziel ist es, die Aufgaben deutlich auszuweiten und eine zentrale Anlaufstelle des Landes zur umfassenden Koordination von Maßnahmen im Bereich Fachkräftesicherung zu schaffen. Während bisher der Fokus insbesondere auf der Stärkung der Lehrausbildung lag, soll die Fachkräftekoordination künftig bereichsübergreifender tätig sein. Im Zentrum stehen die enge Zusammenarbeit mit Sozialpartnern sowie weiteren Systempartnern am Tiroler Arbeitsmarkt wie dem AMS, der Bildungsdirektion und der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft (amg-tirol). Wesentliche Aufgabe ist die strategische Koordination von relevanten Maßnahmen z.B. im Bildungsbereich mit der beruflichen Erstausbildung, in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Arbeitskräftezuwanderung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. „Die Lehrausbildung ist zweifelsohne nach wie vor ein großer und zentraler Teilaspekt der Fachkräftesicherung. Ich danke dem bisher in der Bildungsdirektion angesiedelten Fachkräftekoordinator und Schulqualitätsmanager Klaus Schuchter ausdrücklich für seinen engagierten Einsatz. Er scheidet aus dieser Funktion aus. Die Fachkräftesicherung betrifft unsere gesamte Gesellschaft und unsere wirtschaftliche Entwicklung. Mit der Neuaufstellung schaffen wir eine starke, zentrale Anlaufstelle im Land, um gemeinsam mit allen Partnern zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln“, betont LRin Mair.
Hier geht's zur vollständigen Pressemeldung: Aktuelles aus der Regierungssitzung | Land Tirol