Zweites Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz bringt zehn konkrete Vereinfachungen - wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“
Vergangene Woche wurden im Rahmen des zweiten Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetzes fünf Gesetzesnovellen in Begutachtung geschickt. Nun gibt es die Möglichkeit, entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Grundsätzlich sehen die Novellen des Tiroler Elektrizitätsgesetzes, des Tiroler Naturschutzgesetzes, der Tiroler Bauordnung, des Tiroler Raumordnungsgesetzes und des Tiroler Grundverkehrsgesetzes neben inhaltlichen Anpassungen auch konkrete Vereinfachungen im Sinne des Tirol Konvents vor. „Bei jeder Norm, jeder Verordnung und jedem Gesetz haben sich viele Menschen viele Gedanken gemacht. Aber nicht jede Regel hat sich bewährt, nicht jeder Prozess ist effizient. Deshalb nützen wir Gesetzesnovellen, um auch Vereinfachungen und Entbürokratisierung umzusetzen. Bei den jetzt in Begutachtung befindlichen Gesetzen sind zehn konkrete Maßnahmen geplant“, informiert Landeshauptmann Anton Mattle. Konkret sollen Genehmigungsverfahren von erneuerbaren Energieanlagen erheblich gekürzt und vereinfacht werden, zudem soll die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten künftig möglich sein. Projektwerber sollen in Zukunft auf freiwilliger Basis durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Ausgangsposition für eine naturschutzrechtliche Bewilligung verbessern können. Um die Bewirtschaftung des Waldes nachhaltig sicherzustellen, soll für die Errichtung von Straßen und Wegen mit einer Länge von bis zu 500 Metern (Forstwegen) bis zu 1.800 Meter Seehöhe künftig keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr notwendig sein. Energieerzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von bis zu 100 Kilowatt sollen in Zukunft von der Anzeige- und Bewilligungspflicht befreit werden, Energiespeicheranlagen über ein Megawatt sollen vom Geltungsbereich der Tiroler Bauordnung ausgenommen werden. Zudem soll die Möglichkeit zur Feststellung der Rechtmäßigkeit bestehender baulicher Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geschaffen werden. Für Energiespeicheranlagen unter ein Megawatt soll künftig keine Sonderflächenwidmung mehr notwendig sein, sondern nur noch eine Bewilligung über das Tiroler Elektrizitätsgesetz. Bei Baurecht auf Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau soll eine Klarstellung erfolgen, die Bebauungsfrist für als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen soll auf 20 Jahre verlängert werden – das bringt Erleichterungen für den gemeinnützigen Wohnbau.
Hier geht's zur vollständigen Pressemeldung: Zielgerichtete Betriebsanlagensprechtage der BH Reutte | Land Tirol