Vom Bauernaufstand zur Tiroler Landesordnung
Landtagspodcast “Adlerohren” | Folge #18
Transkript
Hinweis: Gesprächsbeiträge im Tiroler Dialekt werden inhaltlich in Hochdeutsch übersetzt.
Tatjana Lukas (Moderatorin):
Tirol hat viele Gesichter. Schroffe Berge, stolze Dörfer und ein Dokument, das seit über 100 Jahren prägt, wie dieses Land funktioniert. Die Tiroler Landesordnung. Was jetzt klingt wie ein altes, verstaubtes Papier, ist in Wahrheit die Verfassung Tirols. Mit Regeln, die bis heute bestimmen, wie Gesetze entstehen, wer sie beschließt und welche Rechte wir Bürgerinnen und Bürger haben. Und noch etwas macht sie besonders. Sie ist die einzige Landesverfassung Österreichs mit einer Präambel, also einem Text voller Pathos, der von Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung spricht. Wie ist es dazu gekommen und warum betrifft uns das bis heute alle? Und was hat das alles mit Südtirol zu tun? Ich bin Tatjana Lukas und das ist Adlerohren, ein Podcast über Geschichten aus dem Tiroler Landtag. Folge 18 – Vom Bauernaufstand zur Tiroler Landesordnung oder Die Geschichte hinter Tirols mächtigstem Dokument. Ein Bauernaufstand im 16. Jahrhundert, eine Präambel über Freiheit und Verantwortung und das Versprechen, Bürger:innen einzubinden. All das steckt in der heutigen Folge zur Tiroler Landesordnung. Dieses Dokument ist quicklebendig. Es bestimmt, wie wir hier leben, wie Gesetze entstehen und wie Bürgerinnen und Bürger mitreden können. Wir haben Dominik Mainusch, den Vizepräsidenten Tiroler Landtags, gefragt. Was bedeutet die Landesordnung heute? Und er sagt, sie ist Fundament und Erinnerung zugleich.
Dominik Mainusch:
Also wir haben in der Geschichte gelernt, was es braucht, um ein Land zu regieren, was es aber vor allem auch braucht, um ein Land mit den Menschen zu gestalten. Die Tiroler Landesordnung legt das fest, wie wir uns vorstellen, wie politische Entscheidungsprozesse zu funktionieren haben, wie auch die Menschen in diese Prozesse mit eingebunden werden können, welche Rechte sie auch haben sollen. Wir Tiroler sind ja sehr bedacht auf unsere Rechte und auch sehr hart darin, sie durchzusetzen. So legen wir auch Wert darauf, dass die Bevölkerung Teil dieser Prozesse sein kann.
Lukas:
Also einfach gesagt, die Tiroler Landesordnung schreibt die Spielregeln der Politik auf. Welche Rolle kommt der Landesregierung zu? Welche Rolle kommt im Landtag zu? Wie kann der Landtag auch die Regierung kontrollieren? Warum das für uns alle wichtig ist, erklärt uns Christian Ranacher. Er ist Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst des Landes Tirol.
Christian Ranacher:
Für die Hörerinnen und Hörer ist die Landesordnung insofern relevant, weil sie natürlich den Prozess, wie Gesetze entstehen, regelt. Und die Gesetze bestimmen dann natürlich auch zum guten Teil unsere Lebensbedingungen in der Gesellschaft, in der Wirtschaft. Oder wenn wir von den grundlegenden Regeln von Landtagswahlen reden oder auch zu den Wahlgrundsätzen für Wahlen auf Gemeindeebene, damit haben wir auch alle zu tun.
Lukas:
Vom Landtagspräsidium bis zum Budget. Alles hat hier seinen Platz.
Ranacher:
Naja, also die Landesordnung regelt einmal, wenn wir bei der Konstituierung des Landtages beginnen, die Grundsätze für die Wahl des Landtages. Sie regelt die Gesetzgebungsperiode, sie regelt die Organisation des Landtages, dass es eben ein Präsidium gibt, dass es eine Landtagsdirektion gibt, dass es für die Arbeit im Landtag Ausschüsse gibt, die einzurichten sind. Sie regelt darüber hinaus relativ genau das Gesetzgebungsverfahren, eine der Hauptaufgaben des Landtages, aber auch die Mitwirkung des Landtages an der Landesverwaltung, insbesondere im Rahmen der Budgethoheit, also der Beschlussfassung über den Landesvoranschlag.
Lukas:
Und die Tiroler Landesordnung ermöglicht direkte Mitsprache, vom Wahlrecht zu Volksbegehren bis zu Petitionen. Und damit haben Bürgerinnen und Bürger selbst ein Ticket in dem politischen Prozess.
Ranacher:
Beispielsweise das Recht, Volksbegehren zu initiieren, Volksbefragungen zu initiieren oder auch das Recht, Petitionen an den Landtag und andere Landesorgane zu machen, die dann auch im Landtag beispielsweise in einem eigenen Ausschuss behandelt werden müssen, womit man also versucht, dass Bürgeranliegen direkt in den politischen Prozess ernsthaft eingebracht werden können.
Lukas:
Auch Anna Gamper hat in ihrem Beruf viel mit der Tiroler Landesordnung zu tun. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck. Nach dem Ibiza-Skandal 2019 hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen ja mal über die Eleganz der österreichischen Bundesverfassung gesprochen. Also als rechtlichen Rahmen zur geordneten Lösung einer Krise. Welche Gefühle hat Anna Gamper, wenn sie an die Tiroler Landesordnung denkt?
Anna Gamper:
Ja, es ist ein positives Gefühl, weil es doch um Vielfalt geht. Es ist schön zu sehen, dass es so einen vielfältigen Staat gibt mit mehreren Ebenen, wo sozusagen auch Landesvölker die Möglichkeit haben, in einer gegliederten Demokratie politischen Willen zum Ausdruck zu bringen. Dass es so ist, ist natürlich an sich eine Entscheidung der Bundesverfassung, aber letztlich ist auch die Existenz der Landesverfassung Beweis dafür, dass wir ein Bundesstaat sind. Und der ist wichtig, aus Gründen der Demokratie, aber auch einer, ich möchte es so nennen, Gewaltenteilung im vertikalen Sinn.
Lukas:
Schon der Name ist besonders. Nur das Bundesland Tirol nennt seine Verfassung Landesordnung.
Gamper:
Die anderen Bundesländer nennen ihre Landesverfassungen anders. Beispielsweise in Wien die Wiener Stadtverfassung. In einigen Bundesländern heißt es einfach Landesverfassungsgesetz des jeweiligen Landes und das ist in Tirol einzigartig, von Landesordnung zu sprechen.
Lukas:
Doch warum ist das so? Das erklärt uns jetzt der Historiker und Jurist Martin Schennach. Er ist seit 2012 Professor für Rechtsgeschichte an der Universität Innsbruck. Wir reisen mit ihm jetzt zurück in das Jahr 1526, nämlich mitten in dem Bauernaufstand. Damals haben die Tiroler Bauern gegen hohe Abgaben, ungerechte Behandlung durch die Grundherren und fehlende Rechte demonstriert. Ihr Aufstand ist zwar niedergeschlagen worden, aber Erzherzog Ferdinand I. von Tirol hat gewusst, es muss sich jetzt etwas ändern, damit das nicht mehr passiert. Und das war die Geburtsstunde der ersten Tiroler Landesordnung.
Schennach:
Das ist keine Landesverfassung, sondern das ist ein umfassendes Gesetzgebungswerk, das 1526 erlassen wurde, das moderangesprochen Privatrecht, öffentliches Recht, Strafrecht enthält und eben im Zuge des Tiroler Bauernkrieges als Errungenschaft der Aufständischen 1526 in Kraft trat.
Lukas:
Dieses Gesetzgebungswerk ist im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden. Anfang des 19. Jahrhunderts ist dann das neue Zivilrecht, also vor allem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten. Mit diesem sind die Gesetze in Österreich vereinheitlicht worden. Die Tiroler Landesordnung von 1526 hat mit der heutigen Landesordnung bis auf den Namen eigentlich keine Schnittmenge mehr, erklärt uns Rechtshistoriker Schennach.
Schennach:
Diese Landesordnung des 16. Jahrhunderts, die entsteht in einer frühmodernen, in einer ständischen Gesellschaft und bildet natürlich auch diese ständische Gesellschaft, in der sich das Recht, das für den Einzelnen gilt, eben an der ständischen Zugehörigkeit zum Bauernstand, zum Bürgerstand, zum Adel, zum Prälatenstand orientiert, bildet eben diese ständische Gesellschaft auch ab und trifft für diese ständische Gesellschaft auch Regelungen.
Lukas:
Wer welche Rechte hatte, hing also davon ab, welchem Stand, also welcher gesellschaftlichen Gruppe man angehört hat.
Schennach:
Also zum Beispiel die Grundherrschaft, die eben auch ein Herrschaftsverhältnis war zwischen dem bäuerlichen Grundholden und dem adeligen oder geistlichen Grundherr wird hier ganz, ganz intensiv reguliert.
Lukas:
So sollten Klagen von Untertanen gegen ihre Grundherren möglich sein. Ein Schritt also in Richtung Rechtssicherheit für die bäuerliche Bevölkerung. Lange Zeit hat sich Tirol aufgrund der Landesordnung von 1526 mit dem Titel „Älteste Festlanddemokratie der Welt“ geschmückt. Ein stolzer Titel, aber im Licht der Neuzeit eher ein Mythos, weiß Martin Schennach.
Schennach:
Das hat man auch gerne bis in die 1980er Jahre im politischen Diskurs als identitätsstiftend beschworen. Und da hat man eben durchaus auch auf diese ständische Tiroler Gesellschaft verwiesen. Die zwar nicht die singuläre Erscheinung hatte, aber doch die Besonderheit, dass eben auf dem Landtag, auf dem die Stände vertreten waren, Adel, Prälatenstand, Bürgertum, dass hier eben auch die ländlichen Herrschaften, was man nur sehr vereinfachend wiedergeben kann mit „die Bauern“, auf dem Landtag vertreten waren. Und aus dieser Repräsentation auch der ländlichen Herrschaften hat man dann eben abgeleitet oder rückprojiziert dieses Ideal von Tirol als älteste Festlanddemokratie, was für die frühe Neuzeit aber definitiv verkürzend ist und mit unserem Demokratieverständnis des 21. Jahrhunderts praktisch nichts zu tun hat.
Lukas:
Eine zweite mögliche Erklärung für den Namen Tirolern Landesordnung führt uns nach Wien und zu Kaiser Franz Josef. 1861 hat er dann nach mehreren verlorenen Kriegen und Druck aus der Bevölkerung das sogenannte Februar-Patent erlassen. Dieses versprach den Untertanen mehr Mitsprache und Landesverfassungen.
Schennach:
Und diese Landesverfassungen hießen eben auch schon Landesordnungen.
Lukas:
Diese Theorie besagt also, dass sich der Name Tiroler Landesordnung als Relikt der Reform Kaiser Franz Josefs bis heute gehalten hat. Aber zurück in die Gegenwart. Den Abgeordneten verleiht die Landesordnung wichtige Rechte, um die Bürgerinnen und Bürger vertreten zu können. Ranacher erklärt uns jetzt die Werkzeuge der Kontrolle.
Ranacher:
Da gibt es insbesondere das sogenannte Interpellationsrecht, also das Fragerecht der Abgeordneten in verschiedenen Ausgestaltungen, dann das Recht in Bezug auf Regierungsbeschlüsse, die vom Landtag zu genehmigen sind, Akteneinsicht zu nehmen und dann insbesondere das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, das in Tirol schon seit sehr langer Zeit viel länger als auf Bundesebene als Minderheitenrecht ausgestaltet ist und damit auch ein Kontrollrecht der Opposition darstellt.
Lukas:
Während man im Bund noch diskutierte, war Tirol schon längst weiter. Bereits seit 1998 können Minderheiten hier einen U-Ausschuss einsetzen. Side note, wer an dieser Stelle mehr darüber wissen will, hört es rein in Folge 16. Da geht es um den U-Ausschuss, was er darf, wie er funktioniert und ein paar Einzelheiten, wie man sich so fühlt, wenn man da mittendrin ist. Und das ist nur ein Beispiel. Denn die Tiroler Landesordnung hat noch mehr Eigenheiten, die sie österreichweit besonders machen. Dazu Universitätsprofessorin Anna Gamper.
Gamper:
Zum Beispiel, dass es die Einrichtung einer Landesvolksanwältin, eines Landesvolksanwalts gibt. Das ist sonst nur noch in Vorarlberg so. Es gibt gewisse Einrichtungen der direkten Demokratie, die eben auch eine eigene Prägung haben. Also da sieht man schon, dass das eine eigene Handschrift trägt.
Lukas:
Man merkt, Tirol hat seine Verfassung nicht einfach abgeschrieben. Sie hat ihren eigenen Ton und ihre eigenen Werte. Die stehen schwarz auf weiß in den Staatszielen. Und die schauen wir uns jetzt mit Anna Gamper genauer an.
Gamper:
Staatsziele sind Bestimmungen einer Verfassung, wo grundlegende Programme, Zwecke, Zielsetzungen, die ein Staat hat, verankert werden. Das gibt es in der Bundesverfassung, das gibt es aber auch nicht in allen, aber den meisten Landesverfassungen, wo natürlich das Staatsziel für den Gliedstaat, also in dem Fall das Bundesland Tirol, gilt.
Lukas:
Staatsziele sind also wichtig. Man kann sie sich wie eine Art Kompass vorstellen. Sie geben die Richtung vor, in die Tirol politisch gehen will. Sie reichen von der Rechtsstaatlichkeit über soziale Gerechtigkeit bis hin zu Nachhaltigkeit und Solidarität. Und sie entwickeln sich stetig weiter. So ist zum Beispiel zuletzt das Bekenntnis zum Klimaschutz dazugekommen. Und erst vor kurzem wurde noch ein weiteres Ziel aufgenommen, erzählt uns Anna Gamper.
Gamper:
Gerade jetzt gibt es wieder ein neues Staatsziel, wo es um die interregionale Zusammenarbeit des Landes Tirol im Alpenraum geht und auch um das Bemühen des Landes um Zusammenarbeit mit Südtirol und Trentino. Also da sieht man natürlich die spezifische Tiroler Konstellation in der Landesverfassung.
Lukas:
Dieses neue Staatsziel ist kein Zufall. Es spiegelt die lange gemeinsame Geschichte Tirols mit seinen Nachbarn wider und schaut gleichzeitig nach vorne in die Zukunft. Christian Ranacher erklärt, was dahinter steckt.
Ranacher:
Dass es aber auch im Hinblick auf die geistige und kulturelle Einheit des ganzen Landes auch diese Verbundenheit zu Südtirol noch gibt, die ja auch jetzt bei der jüngsten Novelle der Tiroler Landesordnung, die im Landtag beschlossen wurde, darin einen Ausdruck gefunden hat, dass die Zusammenarbeit in der Europaregion jetzt auch als Staatszielbestimmung, also als Auftrag an die Landesverwaltung in der Landesordnung verankert wurde.
Lukas:
Staatsziele sind also die Leitplanken der Politik. Sie geben Orientierung, sind aber nicht direkt einklagbar wie Grundrechte. Welche Werte das sind, erzählt uns Dominik Mainusch.
Mainusch:
Ganz stark das Thema Solidarität, das wird auch eigens angeführt, vor allem mit Kindern oder mit sozial schwächeren, wird klargestellt, Tirol ist ein Land, das auch auf seine Schwächeren ganz stark schaut. Also Solidarität ist eine Tiroler Tugend. Genauso das Thema Subsidiarität, also die Frage, wo entscheiden wir über was. Und wir sagen, so nah am Bürger wie nur möglich sollen die politischen Entscheidungen getroffen werden. Und auch dieses Thema der Selbstverwaltung. Der Eigenständigkeit des Landes, auch das sind klare Tugenden und Prinzipien.
Lukas:
Für Dominik Mainusch ist die Tiroler Landesordnung weit mehr als ein Regelwerk. Sie ist Ausdruck des Selbstbewusstseins Tirols und ein klares Bekenntnis zur Eigenständigkeit.
Mainusch:
Wir wollen die Dinge möglichst dort erledigt haben, wo wir sie am besten erledigt haben können. Und vieles sind wir der Meinung, hat Wien nicht zu entscheiden, sondern das wollen wir möglichst selbst entscheiden und das betonen wir auch in unserer Landesordnung.
Lukas:
Wenn es ums Wohnen geht, zeigt sich für Mainusch besonders deutlich. Was in Wien beschlossen wird, passt nicht automatisch für Tirol.
Mainusch:
Und da muss ich aus meinem Hausverstand sagen, es gibt ja fast nichts, was Tirol- oder österreichweit unterschiedlicher aufschlägt als die Frage des Wohnens. Im Burgenland hat man völlig andere Themen in Bezug auf Wohnraum wie in Tirol oder in Vorarlberg, wo wir mit den Bergen beschränkt sind, wo wir Transit haben und insgesamt wenig Bodenressourcen. Diese Themen gehören landespolitisch geregelt und das ist auch eine meiner großen Forderungen zu sagen, nehmen wir doch dieses Thema Volkswohnungswesen, wie es der Jurist nennt, aus der Bundesverfassung heraus und geben wir es den Ländern. Die sollen das regeln.
Lukas:
Und siehe da, ein Stück weit hat Tirol sein Ziel erreicht. Bei Wohnfragen mischt jetzt nicht mehr nur der Bund mit, sondern auch das Land selbst. Sogar über Abgaben für leerstehende Wohnungen darf Tirol nun entscheiden. Gehen wir noch einmal zurück zu den Ursprüngen und werfen einen Blick ins Jahr 1921. Tirol bekommt seine erste demokratische Landesordnung und das gleich doppelt, denn sie hat zweimal beschlossen werden müssen, bevor sie wirklich in Kraft treten konnte. Mit einigen kuriosen Details, wie uns Martin Schennach erklärt.
Schennach: Davor gab es nämlich nach dem ersten Beschluss einen Einspruch der Bundesregierung wegen Gefährdung von Bundesinteressen und diesen Einwänden der Bundesregierung hat dann aber der Landesverfassungsgesetzgeber nicht Rechnung getragen. Das betraf zum Beispiel die Beibehaltung der Bezeichnung Landesordnung hat die Bundesregierung gestört. Also diesen Einwänden hat der Tiroler Landesverfassungsgesetzgeber nicht Rechnung getragen, sondern hat einen Beharrungsbeschluss gefasst. Und dann konnte die Tiroler Landesordnung 1921 in Kraft treten.
[18:10] Zuvor, im Frühjahr 1921, wagten die Tirolerinnen und Tiroler einen Blick nach Deutschland. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich 98 Prozent für den Anschluss an die Weimarer Republik aus. Möglich war das nicht, denn der Vertrag von Saint-Germain hat es verboten. Trotzdem fand dieser Wunsch seinen Weg in die Landesordnung. Der Rechtshistoriker Martin Schennach erklärt, wie:
Schennach:
1921 wählte man noch die Formulierung, dass Tirol als selbstständiges Land JETZT ein Bestandteil der Demokratischen Republik Österreich ist. Was also 1921 tatsächlich die Zugehörigkeit Tirols zur Republik Österreich als möglicherweise nur temporär darstellte.
Lukas:
Dieses kleine Wörtchen jetzt verschwand 1953 wieder aus der Landesordnung. In den 60er Jahren erhielten die Bundesländer dann mehr Spielraum und Tirol begann an einer Präambel zu arbeiten. Anna Gamper, Professorin für Öffentliches Recht, erklärt, was es damit auf sich hat.
Gamper:
Das ist sozusagen ein Einleitungstext noch vor dem ersten Artikel einer Verfassung, der für sich genommen nicht diese normative Bedeutung hat wie die Verfassung selbst, die mit dem ersten Artikel beginnt. Und es ist eigentlich in der österreichischen Rechtstradition unüblich, vor Verfassungen Präambeln zu verwenden. Also die Bundesverfassung hat keine Präambel, die anderen österreichischen Landesverfassungen haben keine Präambel. Damit ist die Tiroler Landesordnung die einzige Landesverfassung, die eine Präambel enthält. Und andere Staaten weltweit haben immer wieder Präambeln, also da sieht man das eher, die meistens Anklänge an die Geschichte eines Staates enthalten. Zum Teil transzendentale Bezüge, Gottesbezüge, wo einfach auch noch einmal verankert wird. Es wird appelliert, das Land, das Volk soll irgendwie ein Gedenk sein, beispielsweise einer gewissen Geschichte. Das ist typisch für Präambeln.
Lukas:
Genug der Theorie. Hören wir mal, wie sich dieser Einleitungstext jetzt wirklich anhört. Hier kommt die Präambel. Gelesen von Christian Ranacher.
Ranacher:
Der Landtag hat in Anerkennung des Beitritts des selbstständigen Landes Tirol zum Bundesstaat Österreich, in Anerkennung der Bundesverfassung, im Bewusstsein, dass die Treue zu Gott und zum geschichtlichen Erbe, die geistige und kulturelle Einheit des ganzen Landes, die Freiheit und Würde des Menschen, die geordnete Familie als Grundzelle von Volk und Staat, die geistigen, politischen und sozialen Grundlagen des Landes Tirol sind, die zu wahren und zu schützen oberste Verpflichtung der Gesetzgebung und der Verwaltung des Landes Tirol sein muss, beschlossen.
Lukas:
Für Verfassungsjuristin Anna Gamper ist diese Präambel weit mehr als bloße Dekoration. Sie gibt einen Maßstab vor, wie die Landesordnung insgesamt verstanden werden kann.
Gamper:
In Bezug auf die Präambel der Tiroler Landesordnung hat man festgestellt, dass sie zwar nicht eine unmittelbar normative Bedeutung hat wie ein Artikel der Landesverfassung selbst, aber auch hier wieder für die Auslegung der Landesverfassung spielt sie eine Rolle. Auch sie gibt sozusagen einen gewissen Maßstab vor, in dessen Licht man auch die einzelnen Bestimmungen, die Artikel der Landesordnung verstehen kann.
Lukas:
Auch Christian Ranacher vom Verfassungsdienst betont, in der Präambel stecken zentrale Aussagen über Tirols Selbstbewusstsein, seine Stellung in Österreich und die Verbundenheit zu Südtirol.
Ranacher:
Insbesondere, dass das Land ein selbstständiger, selbstbewusster Teil des Bundesstaates Österreich ist, dass es in die Bundesverfassung eingegliedert ist, dass es aber auch im Hinblick auf die geistige und kulturelle Einheit des ganzen Landes auch diese Verbundenheit zu Südtirol noch gibt. Die ja auch jetzt bei der jüngsten Novelle der Tiroler Landesordnung im Landtag beschlossen wurde, darin einen Ausdruck gefunden hat, dass die Zusammenarbeit in der Europaregion jetzt auch als Staatszielbestimmung, also als Auftrag an die Landesverwaltung in der Landesordnung verankert wurde.
Lukas:
Diese Präambel erzählt nicht nur von Werten und Idealen. Sie spiegelt auch ein historisches Trauma wider, den Verlust Südtirols. Der Rechtshistoriker Martin Schennach ordnet das für uns ein.
Schennach:
Die Südtirol-Problematik spiegelt sich ja noch heute auch wieder in der Präambel wider. Wo ja noch als eine der Grundlagen des Landes Tirols die geistige und kulturelle Einheit des, Achtung, ganzen Landes beschworen wird. Was ja auch wieder sehr subtil zum Ausdruck bringt, dass das ganze Land eben sehr wohl neben dem Bundesland Tirol auch, zumindest was die geistig-kulturelle Einheit betrifft, Südtirol mit umfasst. Und tatsächlich war dieses Beschwören der geistig-kulturellen Einheit, das wir nicht erst in der Präambel haben, sondern das geradezu schon eine stehende Formel in der Zwischenkriegszeit war, dieses Beibehalten und Beschwören der geistig-kulturellen Einheit sollte eben noch zumindest teilweise diese Landeseinheit mental sozusagen bewahren und retten helfen.
Lukas:
Die Präambel hat einen langen Weg hinter sich. In den 1960ern entworfen, 1980 beschlossen und erst 1989 eingebaut. Was ist dazwischen passiert? Das erzählt uns Christian Ranacher.
Ranacher:
1989 wurde die Tiroler Landesordnung neu erlassen. Es hat die Tiroler Landesordnung 1951 gegeben, die es im Wesentlichen, die Tiroler Landesordnung 1921, zurückgegangen ist. Und die hat man dann in einem Prozess ganz grundlegend neu erarbeitet und auch weiterentwickelt. Und dann hat man die Landesverfassung als Ganzes neu beschlossen, damals im Landtag.
Lukas:
Eine Verfassung können wir uns also vorstellen wie einen lebendigen Organismus. Sie verändert sich, sie passt sich an, sie wächst mit. Und auch die Tiroler Landesordnung ist seit 1989 etliche Male geändert worden. Anna Gamper erklärt, warum das ganz selbstverständlich ist:
Gamper:
Ja, es ist eigentlich ganz normal, dass Verfassungen, egal ob auf Bundes- oder Landesebene oder auch im Ausland, kann man das sehen, dass die eben auch veränderbar sind. Also es gibt Verfassungen außerhalb Österreichs, die sogenannte Ewigkeitsklauseln enthalten, wo dann zumindest gewisse Teile oder Prinzipien unabänderlich sind, aber dass die ganze Verfassung nicht geändert werden könnte, das gibt es weltweit nirgendwo.
Lukas:
Auch Landtagsvizepräsident Dominik Mainusch betont, eine Verfassung darf nicht starr sein. Sie muss sich verändern können, sonst verliert sie den Anschluss an die Realität.
Mainusch:
Und wir erleben es ja gerade ganz besonders, wie schnell sich die Dinge ändern auf der ganzen Welt und natürlich auch bei uns in Tirol. Und wenn sich Rahmenbedingungen ändern, dann müssen sich auch die Grundlagen ändern, wie politische Prozesse funktionieren. Und deshalb ist es ganz besonders wichtig, flexibel zu sein und damit auch modern sein zu können, immer am Puls der Zeit zu bleiben.
Lukas:
Von der Abschaffung des Proporz bis zur Stärkung der Opposition. Die Landesordnung hat sich immer wieder gewandert, auch 2025. Wie, erklärt uns Verfassungsjurist Christian Ranacher.
Ranacher:
Die Einführung der allgemeinen Informationsfreiheit, die jetzt dann mit 1. September 2025 wirksam wird, die hat jetzt auch zu Anpassungen in der Tiroler Landesordnung geführt, um dem auch entsprechend Rechnung zu tragen. Und das ist natürlich jetzt ein Aspekt, der schon auch das Verhältnis von Verwaltung zu den Bürgern im Hinblick auf die Transparenz der Verwaltung doch deutlich weiterentwickeln wird.
Lukas:
Mit 1. September 2025 ist das Amtsgeheimnis gefallen. Und dafür haben wir jetzt das neue Informationsfreiheitsgesetz. Damit das möglich war, musste die Bundesverfassung geändert werden. Und das hatte natürlich auch Auswirkungen auf Tirol, das auch seine Landesordnung anpassen hat müssen. Mehr Offenheit, weniger Geheimhaltung. Das ist die Idee des neuen Informationsfreiheitsgesetzes. Aber Änderungen entstehen nicht nur durch Bundesvorgaben. Auch in Tirol selbst gibt es Initiativen, die die Landesordnung weiterentwickeln. Christian Ranacher erklärt wie:
Ranacher:
Vielfach, wenn es um Staatsziele geht, beispielsweise Verankerung der freiwilligen Tätigkeit und von ehrenamtlicher Tätigkeit, Verankerung der UN-Behindertenrechtskonvention, Verankerung der Kinderrechte. Das waren Initiativen, die aus dem Landtag heraus entstanden sind und dann also zu Änderungen der Landesverfassung geführt haben. Es gibt aber genauso Initiativen, die von der Regierung über Regierungsvorlage ausgehen.
Lukas:
Einfach mal so ändern, das geht bei der Landesordnung nicht. Dafür braucht es mehr als eine normale Mehrheit. Christian Ranacher weiß, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Ranacher:
Um die Landesordnung zu ändern, braucht es eine doppelt qualifizierte Mehrheit. Es braucht also die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten und die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten.
Lukas:
Neue Technologien, neue Erwartungen, neue Formen von Beteiligung. Die Welt verändert sich schnell und mit ihr auch die Anforderungen an eine Verfassung. Was könnte in der Zukunft weitere Anpassungen nach sich ziehen, Dominik Mainusch?
Mainusch:
Und so stellen wir fest, dass mittlerweile zum Beispiel das Thema Digitalisierung ganz ein anderes ist, wie es noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Und so würde es auch notwendig sein, das Thema Digitalisierung auch in der politischen Entscheidungsfindung stärker zu fundamentieren. Oder das Thema der direkten Demokratie. Wir merken, dass die Leute überhaupt nicht politikverdrossen sind, sondern eigentlich sehr starke Meinungen haben und diese auch einbringen wollen. Deshalb müssen wir auch zukünftig dafür Sorge tragen, dass die Menschen Plattformen und Möglichkeiten haben, um nicht nur ihre Meinung zu sagen, sondern um sie auch in den Entscheidungsprozess hineinzupacken.
Lukas:
Was bei Novellierungen zu beachten ist, Bundesrecht sticht Landesrecht. Das ist klar. Man kann es sich vorstellen wie ein Spielfeld. Also die Bundesverfassung steckt die Grenzen ab. Aber innerhalb dieser Linien haben die Länder dann Platz für ihre eigenen Regeln. Anna Gamper beschreibt uns das genauer.
Gamper:
Sie kann das, was die Bundesverfassung dazu bereits vorschreibt. Im Detail weiterregeln und sie kann auch Spielräume nützen, die von der Bundesverfassung noch gar nicht geregelt sind, sofern das nicht die Bundesverfassung und auch ihr immanente Prinzipien verletzt. Und das ist nicht immer ganz leicht festzustellen.
Lukas:
Wie sensibel diese Spielräume sind, zeigt ein Beispiel aus Vorarlberg, wo man die direkte Demokratie ausweiten wollte. In der Landesverfassung dort wurde Folgendes festgeschrieben. Hat ein Volksbegehren genug Unterstützung, dann soll automatisch eine Volksabstimmung kommen, auch wenn der Landtag und die Politikerinnen und Politiker dagegen sind. Also das ging dann im Verfassungsgerichtshof zu weit und er hat diese Regelung aufgehoben. Anna Gamper erklärt uns, was dahinter steht:
Gamper:
Er hat gesagt, auch wenn die Bundesverfassung explizit dazu nichts vorschreibt, muss doch der Landesverfassungsgesetzgeber implizite Prinzipien der Bundesverfassung mitdenken und das auch als Vorgabe mitnehmen. Und das ist natürlich nicht so leicht herauszufinden. Die Tiroler Landesordnung ist bei der direkten Demokratie nie so weit gegangen wie die Vorarlberger Landesverfassung, aber auch sie enthält eine Reihe von Plebisziten, also Instrumenten der direkten Demokratie, die aber kompatibel sind mit dem, was die Bundesverfassung mit ihrem demokratischen Bauprinzip, wie das heißt, vorschreibt.
Lukas:
Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, der Kern der Demokratie in Österreich ist die Wahl von Parlamenten, also repräsentative Demokratie. Direkte Demokratie darf nicht so weit gehen, dass das Volk einfach Gesetze gegen den Willen des Landtags oder Nationalrats durchsetzen kann. Das ist jetzt der Maßstab für alle Landesverfassungen. Von der Bauernrevolte bis zum Klimaschutzziel. Wir haben die Geschichte der Tiroler Landesordnung heute von vielen Seiten beleuchtet und haben festgestellt, eine Verfassung lebt davon, dass sie klare Regeln vorgibt, aber auch davon, dass sie sich weiterentwickeln kann. Davon ist jedenfalls Landtagsvizepräsident Dominik Mainusch überzeugt.
Mainusch:
Am Ende ist die Landesverfassung der Garant dafür, dass die Dinge kontrolliert werden, aber dass die Dinge auch noch klaren Regeln funktionieren. Und so ist es auch ein Garant dafür, dass die Menschen sich verlassen können darauf, dass sie vertrauen können darauf, dass das nicht willkürlich passiert, was wir im Landtag und in der Regierung tun, sondern dass es nach klaren Prinzipien und Ordnungen funktioniert. Und wenn wir dieses Vertrauen langfristig sichern wollen, dann müssen wir auf Veränderungen in der Gesellschaft, auf der Welt eingehen können.
Lukas:
Was mich persönlich an der Tiroler Landesordnung fasziniert, sie ist ein Stück Papier und trotzdem trägt sie so viel Gewicht. Sie hält fest, wie wir miteinander leben wollen, wo Verantwortung liegt und wie wir als Gesellschaft zusammenstehen. Die Tiroler Landesordnung trägt Spuren der Geschichte, aber auch Hoffnungen und Samen für die Zukunft. Und vielleicht erinnert sie uns daran, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung nicht nur Worte auf dem Papier sind. sondern unsere allertägliche Aufgabe. Vielen Dank, dass ihr mit uns in die Verfassungsgeschichte eingetaucht seid. Wenn euch diese Folge gefallen hat, abonniert bitte Adlerohren Tiroler Landtagsgeschichten auf eurer bevorzugten Podcast-Plattform. Lasst uns eine gute Bewertung da und teilt uns eure Gedanken dazu mit unter adlerohren.tirol.gv.at oder auf unseren Social-Media-Kanälen. Außerdem packen wir einen Feedbackbogen in die Shownotes und es würde uns freuen, wenn ihr den ausfüllen könntet. Wir sind schon sehr gespannt darauf, was euch gefällt, was ihr verbessern möchtet, ob ihr Themenvorschläge für uns habt und generell interessieren uns eure Meinungen und Ideen. Euer Feedback ist uns wichtig. In der nächsten Folge feiern wir ein Jubiläum: 70 Jahre Staatsvertrag. Und fragen, was dieses historische Dokument damals in Tirol bewegt hat und heute noch für uns Tirolerinnen und Tiroler bedeutet. Wir freuen uns, wenn ihr auch das nächste Mal wieder mit dabei seid. Servus, pfiat euch und bis zum nächsten Mal!