Gebarungskontrolle
Ziele
Der Landesrechnungshof Tirol hat die Gebarungsprüfung gemäß Art. 68 Abs. 1 TLO iVm § 2 Abs. 1 TirLRHG dahingehend auszuüben, ob die Gebarung den Rechtsvorschriften entspricht und ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist.
Prüfungsprozess
Die Prüfungsarbeit des Landesrechnungshofes Tirol basiert auf einem standardisierten Prüfungsprozess unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und internationaler Prüfungsstandards. Dieser Prüfungsprozess soll eine qualitätsvolle, unabhängige und effiziente Prüfungsarbeit gewährleisten. Die folgende Grafik stellt die zentralen Meilensteine des Prüfungsprozesses dar.
Prüfungen im Bereich des Landes Tirol

Prüfungen im Bereich von Tiroler Gemeinden
