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Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol

Angebot:

Das Sozialministeriumservice ist in der Bundesverwaltung zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen, deren Arbeitgeber:innen und Angehörige und bietet eine Vielzahl an Förderungen zur Unterstützung der beruflichen und gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Unsere Behörde unterstützt Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, unabhängig von Form und Umfang ihrer Einschränkung am Arbeitsmarkt und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche auf dem Weg in den Beruf. Wichtige Themen sind Prävention, Inklusion, Rehabilitation, Gleichstellung und Barrierefreiheit.

Die Aufgabengebiete des Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol umfassen u. a. folgende Themen und Schwerpunkte:

  • Feststellung des Grades der Behinderung: Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten, Behindertenpass, Parkausweis
  • Unterstützung im Berufsleben - Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch: Angebote der beruflichen Assistenz und berufsbezogene Individualförderungen, wie Arbeitsplatzadaptierung, technische Arbeitshilfen, Schulungskosten, Ausbildungsbeihilfen, Mobilitätsförderung (GdB 50 %)
  • Gleichstellungsförderung: Durchführung von Schlichtungs- und Kündigungsverfahren
  • Förderung aus dem Unterstützungsfonds: Einmalige finanzielle Zuwendungen für behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen
  • Pflegeunterstützungen: finanzielle Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung sowie finanzielle Zuwendungen für pflegende Angehörige bei Verhinderung der Pflege und Pflegekarenz/-teilzeit

Das Angebot des Sozialministeriumservice umfasst außerdem eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen in Form von finanzierten Arbeitsmarktprojekten, die die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und Inklusion in der Berufswelt von unseren Zielgruppen, fördern.

Adresse

Herzog-Friedrich-Straße 3

6020 Innsbruck

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
und Freitag von 08:00 Uhr bis 14.30 Uhr

Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und außerhalb nach Vereinbarung
Während der Beratungszeiten (Parteienverkehrszeiten) stehen Ihnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachabteilungen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.
Für ein persönliches Gespräch mit den für Sie Zuständigen oder für Termine außerhalb der Beratungszeiten vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Kontakt


+43-512-563101

Während der Öffnungszeiten (Amtsstunden) können Sie anrufen oder persönlich vorsprechen und erhalten fachkundige Auskunft. In dieser Zeit nehmen die Mitarbeiter:innen Ihre schriftlichen Anbringen auch gerne persönlich entgegen.
Außerhalb der Öffnungszeiten (Amtsstunden) können Sie schriftliche Anbringen am Postweg sowie als E-Mail oder Fax übermitteln