Entgeltfortzahlung für Freiwilligeneinsatz
Am 02.07.2019 hat der Nationalrat beschlossen, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollen, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz mindestens 8 Stunden von der Diensterfüllung verhindert sind.
Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, dass die Länder jene Kosten aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommen, die ihnen entstehen, wenn sie Dienstgeberinnen und Dienstgeber für den durch den Wegfall dieser Arbeitskraft entstandenen Verlust entschädigen.
Die Refundierung wurde im Rahmen einer Richtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit einem Pauschalbetrag von € 200,00 pro Tag festgesetzt. Diese Neuregelung ist seit 1. September 2019 in Kraft.
Großschadensereignisse in Tirol seit 01.10.2023
- keine
Anträge auf eine Beihilfe für die Entgeltfortzahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die oben angeführten Großschadensereignisse unter Weiterbezahlung ihres Lohnes im Einsatz waren, können jeweils bis zum Ende des nachfolgenden Quartals ab Ende des Ereignisses gestellt werden.
- Online-Antragsformular
- Infoblatt über die Möglichkeit einer Förderung des Landes für Dienstgeberinnen/Dienstgeber, die das Entgelt für Einsatzkräfte während eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes fortzahlen
- Richtlinie
- Bestätigung der Einsatzorganisation für den Dienstgeber
- Datenschutzerklärung der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers
- Verpflichtungserklärung & Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Sollte Ihnen eine elektronische Antragsstellung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Agrarrecht.