Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären in Landeck

Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  • Maßnahmen große Herausforderung
  • Derzeit weiterhin von keiner erhöhten Gefahr für die Bevölkerung durch Bären auszugehen

Bei mehreren Rissereignissen im Bezirk Landeck konnte in den letzten Wochen die Beteiligung eines Bären nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Unter anderem wurden Ende Juli zwei tote Esel im Gemeindegebiet von Pfunds aufgefunden. Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen zu diesem Rissereignis haben inzwischen einen Bären als Verursacher bestätigt. Ergebnisse zu weiteren Rissereignissen, beispielsweise einem Pony, das in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Fiss aufgefunden wurde, sind noch ausständig. Insgesamt wurde im Bezirk Landeck im heurigen Jahr bisher zehn Mal ein Bär nachgewiesen. Für die Bevölkerung besteht aus aktueller Sicht auch weiterhin keine erhöhte Gefahr durch Bären. 

„Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft sehr ernst und beobachten die Lage sehr genau“, betont LHStv Josef Geisler. Die Tiroler Landesregierung hat heute, Freitag, eine Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären in diesem Gebiet erlassen und nutzt damit den gesetzlichen Spielraum aus. „Wir haben in den vergangenen Tagen die weitere Vorgehensweise beraten. Als erster Schritt wurde daher die gegenständliche Verordnung erlassen“, so LHStv Geisler. Diese tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen.

Weiterhin nicht von Gefahr durch Bären für die Bevölkerung auszugehen

Grundsätzlich gibt es laut den dem Land Tirol vorliegenden Nachweisen auch weiterhin keinen Anlass, von einer erhöhten Gefahr durch Bären für die Bevölkerung auszugehen. Alle einlangenden Meldungen und Nachweise wurden und werden analysiert und haben bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähert, oder beginnt, die Scheu vor dem Menschen zu verlieren. Beim Fall des toten Ponys kann die Beteiligung eines Bären allenfalls erst nach Vorliegen der DNA-Ergebnisse bestätigt werden. Der Vorfall hat sich laut den dem Land Tirol vorliegenden Informationen in der Nacht zugetragen – zu einem Zeitpunkt an dem sich keine Personen in der Nähe befunden haben. Es liegen der Behörde aktuell auch keine Augenzeugenberichte oder Videoaufnahmen beispielsweise von Überwachungskameras vor, die in dem Zusammenhang die Präsenz eines Bären bestätigen könnten. Der Großteil der bisherigen Nachweise im Bezirk Landeck erfolgte durch genetische Untersuchungen und Aufnahmen durch automatische Wildkameras während der Nachtstunden. Auch für die weiteren Rissereignisse im Bezirk, bei denen die mögliche Beteiligung eines Bären abgeklärt wird, gilt, dass diese allenfalls nach Vorliegen der DNA-Ergebnisse bestätigt werden können. 

Maßnahmen große Herausforderung

Für die Tiroler Almwirtschaft stellt die Präsenz von Bären, die Nutztiere reißen, eine Gefahrenquelle dar. Auf Grundlage der Verordnung besteht daher ab Mitternacht in den in der Verordnung festgehaltenen Jagdgebieten im Bezirk Landeck unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Vergrämung. Dies gilt beispielsweise nur in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Nutztieren, geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen.

Unter Vergrämung versteht man Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier abzuschrecken und ihm beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.

Der genaue Aufenthaltsort des Bären ist aktuell nicht bekannt. Aus diesem Grund werden in einem ersten Schritt unter anderem unter enger Einbindung der Jägerschaft die Monitoring-Maßnahmen weiter intensiviert. Parallel dazu läuft seitens des Landes die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Fachleuten, die eine Besenderung überhaupt durchführen könnten, sowie die Vorbereitung des technischen Equipments, das für eine Besenderung notwendig ist. „Tatenlos zuzuschauen ist für mich keine Lösung. Auch wenn sich Expertinnen und Experten einig sind, dass die Besenderung eines Bären ein herausforderndes Vorhaben ist, wollen wir nichts unversucht lassen“, so Geisler. Fachlich unbestritten ist, dass eine Besenderung nicht mit einem Frühwarnsystem vergleichbar ist. Sollte es überhaupt gelingen, einen Bären zu besendern, würden diese Daten vor allem dazu dienen das Verhalten des Bären zu analysieren. Die Besenderung hätte vor allem auch wissenschaftliche Zwecke. Rissereignisse können damit im Vorfeld jedoch nicht verhindert werden.

„Sollte sich abzeichnen, dass von einem Bären wider die aktuellen Einschätzungen unserer Expertinnen und Experten eine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht, werden wir weitere Schritte setzen“, betont LHStv Geisler und verweist zugleich darauf, dass die Gesetzeslage auf EU-Ebene – Stichwort FFH-Richtlinie – in Sachen Bär noch weit weniger rechtliche Möglichkeiten bietet als beim Wolf.