Abschussverordnung für Risikowolf im Oberland

Wiederholte Nachweise in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum

  • Abschussverordnung gilt ab heute für acht Wochen – Jägerschaft bereits informiert

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Mittwoch, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Landeck erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Mittwoch, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

Innerhalb der vergangenen zwei Wochen wurde mittels Sichtungsmeldungen sowie Foto- und Videonachweisen im Gemeindegebiet von Kappl wiederholt ein Wolf im Nahbereich zu einem Wohngebiet nachgewiesen. „Die wiederholten Nachweise eines Wolfes in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum zeigen, dass dieser die Scheu vor Menschen verloren hat, was eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit darstellt. In solchen Fällen müssen wir rasch handeln, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, betont LHStv Josef Geisler.

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs