Abschussverordnung für Risikowolf im Oberland

Wiederholte Nachweise in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum

  • Abschussverordnung gilt ab heute für acht Wochen – Jägerschaft bereits informiert

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Freitag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Landeck erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Freitag, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In den vergangenen Tagen wurde im Gemeindegebiet von Nauders wiederholt ein Wolf jeweils in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet nachgewiesen. Einmal durch Aufnahmen einer Wildkamera und einmal im Zusammenhang mit einem Rissereignis. „Wenn sich ein Wolf wiederholt einem Wohngebiet nähert, führt das verständlicherweise zu Beunruhigung in der Bevölkerung. Umso wichtiger ist es, dass wir in dieser Situation rasch handeln, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, betont LHStv Josef Geisler. 

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs