Abschussverordnung für Risikowolf in Osttirol

Wiederholte Nachweise in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum

  • Abschussverordnung gilt ab heute für acht Wochen – Jägerschaft bereits informiert

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Lienz erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Dienstag, in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In den vergangenen Tagen konnte ein Wolf mittels Foto- und Videonachweisen sowie Trittsiegeln innerhalb des Ortsgebietes von Sillian im Nahbereich zu einem Wohngebiet nachgewiesen werden. „Die wiederholten Nachweise des Wolfes in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum zeigen, dass dieser seine Scheu vor Menschen verloren hat, was eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit darstellt. In solchen Fällen müssen wir rasch handeln, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, betont LHStv Josef Geisler.

Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden im Jahr 2025 insgesamt 27 Abschussverordnungen für einen Wolf erlassen. Sechs Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden. In der heurigen Almsaison wurden durch große Beutegreifer mehr als 200 Nutztiere getötet. Das Land Tirol appelliert weiterhin an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs