Arbeitsgruppe „Öffentliches Haushaltswesen“

Die öffentliche Finanzkontrolle in Österreich arbeitet schon lange in Arbeitsgruppen zusammen. Dies ist von besonderer Bedeutung, um einen österreichweit einheitlichen Prüfungsstandard zu etablieren und die Prüfungsqualität weiterzuentwickeln. Daher lud die Direktorin des Landesrechnungshofes Tirol am 6.11.2024 zur Sitzung der Arbeitsgruppe „Öffentliches Haushaltswesen“ der österreichischen Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofes Wien nach Innsbruck ein.

Die gesetzlichen Grundlagen des Landesrechnungshofes Tirol sehen für das Prüfungshandeln des den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Besorgung seiner Aufgaben und den angewandten Mittel vor. Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit kommt hier der Begriff der Wesentlichkeit zur Anwendung. Im Rahmen der Arbeitssitzung hielt Herr Mag. Martin Gansterer (Partner Audit & Assurance Deloitte) einen Impulsvortrag zum Thema „Die Wesentlichkeit in der Abschlussprüfung“. Dabei gab der Vortragende u.a. einen Überblick über die vielfältigen Aspekte bei der Ermittlung der quantitativen Wesentlichkeit. Im Anschluss berichteten die Mitglieder der Arbeitsgruppe über die Erfahrungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Prüfungen der Rechnungsabschlüsse.