Coronavirus: Ausreisetestpflicht für Gemeinde Oberlienz endet morgen, Dienstag

Ausreisetestpflicht für Gemeinde Innervillgraten verlängert

Die seit 11. August geltende Ausreisetestpflicht für die Osttiroler Gemeinde Oberlienz wird mit morgen, Dienstag, 24. August, 24 Uhr, auslaufen. Die ebenfalls am 11. August verordnete Ausreistestpflicht für die Gemeinde Innervillgraten wird bis 1. September, 24. Uhr, verlängert. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz als Gesundheitsbehörde beschlossen.

„Derzeit gelten in der Gemeinde Oberlienz mit Stand heute, Montag, noch 15 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert, in den vergangenen drei Tagen hat es keine Neuinfektion gegeben. Die Lage ist stabil, das Infektionsgeschehen hat sich beruhigt und die Testpflicht kann daher auslaufen. In der Gemeinde Innervillgraten mit derzeit 32 positiven Fällen verzeichnen wir nach wie vor ein dynamisches Infektionsgeschehen mit vergleichsweise hohen Infektionszahlen. Aus diesem Grund wird die Ausreisetestpflicht in dieser Gemeinde bis 1. September, 24 Uhr, verlängert. Wir beobachten die Situation weiterhin in allen Gemeinden sehr aufmerksam“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes.

Bezirksweite Maßnahmen weiterhin aufrecht

Noch bis 1. September, 24 Uhr, aufrecht bleiben die bezirksweit einheitlichen Maßnahmen. Grundsätzlich gilt daher in ganz Osttirol weiterhin: Die Durchführung von Veranstaltung ab 100 Personen ist untersagt. In der Gemeinde Innervillgraten darf bereits ab 50 Personen keine Veranstaltung mehr durchgeführt werden. Zudem gilt für alle Veranstaltungen im Bezirk egal welcher Größe eine Registrierungspflicht, um im Bedarfsfall noch schneller und effizienter mögliche Coronavirus-Infektionsketten unterbrechen zu können. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Osttiroler Veranstaltungen indoor wie outdoor vor. Und auch im Handel ist das Tragen der FFP2-Maske im Bezirk Lienz weiterhin verpflichtend. Die Gesundheitsbehörde weist darüber hinaus explizit auch auf die Einhaltung von Mindestabständen von zwei Metern hin, um der Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen. „Der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol wird gemeinsam mit der BH Lienz als Gesundheitsbehörde rechtzeitig vorab die Lage bewerten und dann entscheiden, ob diese Maßnahmen auslaufen können oder allenfalls verlängert werden müssen“, so Rizzoli abschließend.