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Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle zur Sicherstellung der Menschenrechte und zum Schutz vor Diskriminierung

Vor 70 Jahren – im Dezember 1948 – wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von den Vereinten Nationen verabschiedet. „Die 30 Artikel in der UN-Menschenrechtscharta zielen auf die Gleichberechtigung aller Menschen ab – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen oder Geburt. Dem Land Tirol ist die Einhaltung, der Schutz und die Überprüfung der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen“, betont LH Günther Platter.

Das Land Tirol hat durch das Landes-Gleichbehandlungsgesetz, das Frauenförderungsprogramm für den Landesdienst und das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz umfassende rechtliche Grundlagen zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierung geschaffen.

Darüber hinaus sollen Menschen, die sich in diesen Rechten beschnitten fühlen, rasch und wirkungsvoll Unterstützung erfahren. „Aus diesem Grund hat das Land Tirol mit 1. August 2018 die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung als unabhängige und weisungsfreie Institution eingerichtet“, erläutert LH Platter.

Empfehlungen der Europäischen Kommission umgesetzt

Die Europäische Union sieht für alle Mitgliedsstaaten Gleichbehandlungsstellen verpflichtend vor. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Einrichtungen veröffentlicht. „Das Land Tirol hat sehr rasch den wesentlichen Empfehlungen entsprochen“, betont LH Platter. Diese betreffen vor allem die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsstellen, deren Wirksamkeit sowie ausreichende Befugnisse und adäquate Ressourcen.

„Mit der Unabhängigkeit der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung werden Interessenskonflikte vermieden“, führt deren Leiterin Isolde Kafka aus. Ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen sowie die nötige Infrastruktur stellen sicher, dass die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung Anfragen bearbeiten kann, Rechtsberatung leisten und die Betroffenen auch bei Gerichtsverfahren unterstützen kann. „Eine weitere Empfehlung der Kommission ist es, dass die Gleichstellungsstellen der Mitgliedstaaten EU-weit und auf internationaler Ebene zusammenarbeiten“, so Kafka.

Mit diesen Voraussetzungen kann die Servicestelle Gleichstellung und Antidiskriminierung in Tirol rasch und effizient Unterstützung anbieten – durch die Mitgliedschaft im Klagsverband im Ernstfall auch bis vor Gericht. „Wir bieten rechtliche Beratung, Hilfe und Information – vertraulich und kostenlos“, berichtet Isolde Kafka, die am 3. Dezember 2018 gemeinsam mit Martina Schweiger als Gleichbehandlungsbeauftragte von LH Platter wiederbestellt wurde. Zweiter Stellvertreter seit 2005 ist Herwig Bucher.