- Niederrangiges Straßennetz: Fahrverbote gewährleisten Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Ortschaften
- Fahrverbote und Dosierampeln in den Bezirken Kufstein, Reutte, Imst und Schwaz
- Gültig in der Wintersaison von 20. Dezember 2025 bis 6. April 2026
- Fortsetzung „Wipptal-Paket“ mit Fahrverboten im Bezirk Innsbruck-Land
- Ziel,- Quell- und AnrainerInnenverkehr sind ausgenommen
- Übersicht der Fahrverbote: www.tirol.gv.at/fahrverbote
Seit sechs Jahren gibt es die Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol am niederrangigen Straßennetz – also auf ausgewählten Gemeindestraßen und Landesstraßen L. Mit Ausnahme von Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr ist es VerkehrsteilnehmerInnen auf diesen Straßenabschnitten nicht erlaubt, starken Verkehr bzw. Stau über das niederrangige Straßennetz zu umfahren. Auch zum Start der Wintersaison in Tirol treten die Fahrverbote für den Ausweichverkehr wieder in Kraft. Das Ziel: Das niederrangige Straßennetz in den Ortsgebieten staufrei und damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Die Fahrverbote gelten von Samstag, den 20. Dezember 2025, bis inklusive Ostermontag, den 6. April 2026, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte, Imst und Schwaz. Aufgrund der Bauarbeiten auf der Luegbrücke gibt es auch Fahrverbote im Großraum Innsbruck sowie im Wipptal. Hier gelten die Fahrverbote im Zeitraum 27. Dezember 2025 bis 1. März 2026. Damit wird das im vergangenen Jahr vorgestellte Wipptal-Paket fortgeführt. Das Land Tirol stellt auf Antrag von Verkehrslandesrat René Zumtobel die notwendigen Mittel für geschultes Personal bereit, um die Verkehrspolizei bei der Kontrolle der Fahrverbote bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus werden an neuralgischen Punkten wieder Dosierampeln eingesetzt.
Fahrverbote als Tiroler Notmaßnahmen weiterhin notwendig
„Der Ausweichverkehr stellt unsere Dörfer vor große Herausforderungen. Die Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz sind Notmaßnahmen und sollen auch diesen Winter dazu beitragen, die Anwohnerinnen und Anwohner bestmöglich zu entlasten und die Versorgung sicherzustellen. Bei Bedarf werden die Kontrollpunkte optimiert und nachgeschärft. Durch mehr Personaleinsatz konnte die Anzahl der Kontrolleinsätze in den vergangenen Jahren stetig erhöht werden. Tirol wehrt sich also mit vielen Maßnahmen. Dennoch mein Appell an alle Durchreisenden und Verkehrsteilnehmer: Bleiben Sie auf den Hauptverkehrsrouten und nehmen Sie Rücksicht auf unsere Dörfer, unsere Bevölkerung und unser Land“, betont LH Anton Mattle, dass die Fahrverbote in Tirol aufrecht bleiben und bestmöglich weiterentwickelt werden.
Anbieter von Navi-Softwares sollen Fahrverbote berücksichtigen
Verkehrslandesrat Zumtobel: „Echtzeit-Navigation durch verschiedenste Apps ist für die meisten Reisenden heutzutage Normalität. Das führt dazu, dass bei Verzögerungen sofort eine Alternativroute angezeigt wird – egal wie ungeeignet die vorgeschlagenen Straßen auch sein mögen. Das niederrangige Straßennetz ist nicht für ein so hohes Verkehrsaufkommen ausgelegt, weshalb auf den Ausweichrouten die Versorgungssicherheit für die anrainende Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. Ich dränge auf eine ehestmögliche Umsetzung einer Verpflichtung für die Anbieter von Navigationssoftwares, Fahrverbote in ihre Dienste mitaufzunehmen und diese Routen nicht als Alternativen vorzuschlagen. Denn klar ist auch: Die meisten vertrauen auf das Navi und verstoßen nicht absichtlich gegen die Fahrverbote.“
Zwar sei das Verständnis bei den meisten VerkehrsteilnehmerInnen vorhanden, doch komme es immer wieder auch zu Diskussionen: „Im vergangenen Jahr wurden insgesamt über eine dreiviertel Million Fahrzeuge wieder auf die Hauptverkehrsrouten geschickt. Die Durchsetzung der Fahrverbote vor Ort ist nicht immer ein einfaches Unterfangen – zumal länger dauernde Aufklärungsgespräche erneutes Staupotenzial mit sich bringen können. Mein Dank gilt der Exekutive und den Kontrollorganen, die auch im heurigen Winter vom Außerfern bis nach Kufstein ihr Bestes geben werden, den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und die Fahrverbote zu kontrollieren“, betont LR Zumtobel.
In der vergangenen Sommersaison wurden zwischen Mitte April und Anfang November rund 516.000 Fahrzeuge auf die Hauptverkehrsrouten zurückgewiesen. Im Winter 2024/2025 waren es rund 250.000 Fahrzeuge.
FAQ | Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz
Für wen gelten die Fahrverbote?
Betroffen sind ausschließlich jene Fahrzeuge, die die Straßen als Ausweichroute nutzen (transitierende Fahrzeuge). Die Fahrverbote gelten für alle Fahrzeugarten und für einheimische und ausländische Fahrzeuge gleichermaßen.
Wer ist von den Fahrverboten ausgenommen?
Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr: All jene, die ihr Ziel (z. B. Wohnort, Urlaubsort, Warenanlieferung) ausschließlich über diese Straßen erreichen können, sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Wann gelten die Fahrverbote?
Von 20. Dezember 2025 bis inklusive Ostermontag, 6. April 2026;
Im Großraum Innsbruck von 27. Dezember 2025 bis 1. März 2026;
immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr
Wo gelten die Fahrverbote?
Auf ausgewählten Straßen des niederrangigen Straßennetzes in den Bezirken Imst, Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land. Eine Übersicht der geltenden Fahrverbote findet sich unter www.tirol.gv.at/fahrverbote